EU AI Act - 24. Oktober 2024

Leitplanken sind gesetzt

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz, gerade auch im Steuerbereich, wird in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen. Daher gilt es, bei der Umsetzung vor allem auch die notwendigen regulatorischen Vorgaben einzuhalten.

In den letzten Jahren hat sich künstliche Intelligenz (KI) als entscheidender Treiber für Innovation und Effizienz etabliert. Die Vielfalt und Breite der potenziellen Anwendungsbereiche, insbesondere der generativen KI, sind enorm. Sie reichen von der Automatisierung repetitiver Aufgaben über die Optimierung von Geschäftsprozessen bis hin zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Und sie ermöglichen zahlreiche Einsatzmöglichkeiten im steuerlichen Bereich. So ist in einem immer komplexer werdenden Umfeld seitens aller Akteure – von Steuerberatern über Finanzbehörden bis hin zu Unternehmen – eine starke Motivation zu bemerken, beim Einsatz von KI-Systemen verlässliche und vertrauenswürdige Ergebnisse zu erzielen. Insoweit sind natürlich auch regulatorische Anforderungen zu beachten, die sich zum Beispiel aus dem sogenannten AI Act der Europäischen Union (EU) ergeben.

Tragweite des EU AI Act

Der EU AI Act ist weltweit der erste umfassend rechtliche Rahmen für KI-Anwendungen. Er zielt darauf ab, die Sicherheit von KI-Systemen sowie die Einhaltung der EU-Grundrechte und -Wertvorstellungen zu gewährleisten. In einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft mit komplexen steuerlichen Regelungen soll er für klare rechtliche Rahmenbedingungen sorgen. Der EU AI Act betrifft nahezu alle Unternehmen und Sektoren, die KI-Systeme in der EU vermarkten, in Betrieb nehmen oder nutzen. Durch einen risikobasierten Ansatz werden KI-Systeme in Risikoklassen eingeordnet – von minimalen über geringe und hohe bis hin zu inakzeptablen Risiken. Entwickler und Betreiber müssen je nach Risikostufe detaillierte Dokumentationen führen und EU-Urheberrechtsvorschriften sowie -Regeln für die Datenverwendung beachten. Ziel ist es, eine Diskriminierung und Voreingenommenheit gegenüber KI-Verfahren zu vermeiden und eine ethisch vertretbare Nutzung der verwendeten Daten zu gewährleisten. Daher ist es vor allem auch für Akteure im Steuerbereich wichtig, die neuen regulatorischen Anforderungen zu verstehen, um die Integrität und Compliance ihrer KI-Systeme sicherzustellen und gleichzeitig die Vorteile dieser Technologie nutzen zu können. Nachfolgend werden die einzelnen Risikoklassen anhand einiger Beispiele kurz erläutert.

Minimales Risiko

Anwendungen zur Anomalieerkennung und Echtzeitdatenanalyse identifizieren Unregelmäßigkeiten und analysieren große Datenmengen schnell. Sie müssen lediglich Datensicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen und fallen daher in die Klassifizierung minimales Risiko.

Geringes Risiko

Demgegenüber erfordern Steuerassistenten, eine automatisierte Belegerfassung, Datenanalysen sowie eine Steuerdatentransformation oder die Simulation von Steuerbelastungen, Steuervorhersagen sowie eine KI-basierte Betriebsprüfung bereits Transparenz über die Funktionsweise und Entscheidungsgrundlagen der KI. Damit fallen diese Tools beziehungsweise Aktivitäten in die Klassifizierung geringes Risiko.

Hohes Risiko

Eine Selfservice-Rechtsberatung oder automatisierte Steuerfindung beziehungsweise das Echtzeit-Reporting sowie eine Erklärung auf Knopfdruck erfordern demgegenüber ein umfassendes Risikomanagement, hohe Datenqualität, eine detaillierte Dokumentation und hohe Transparenz sowie technische Sicherheit und menschliche Aufsicht. Neben den voranstehend skizzierten Tools und Anwendungen zählen auch die biometrische Gesichtserkennung oder eine Prüfung der Kreditwürdigkeit zu den Hochrisikoanwendungen.

Inakzeptables Risiko

Eine automatische Steuerdeklaration dürfte schließlich als inakzeptabel gelten, da sie massiven Datenschutz- und Sicherheitsbedenken unterliegt und schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen mit sich bringen kann.

Fazit und Ausblick

Gerade im Steuerbereich wird der Einsatz von KI seit Jahren intensiv erprobt. Die neuen Möglichkeiten, die durch generative KI entstehen, eröffnen Potenziale für eine Automatisierung und Optimierung von Steuerprozessen. Die Klassifizierung steuerlicher KI-Use-Cases im EU AI Act dient dazu, die Potenziale von KI zur Optimierung von Steuerprozessen voll auszuschöpfen und dabei aber den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

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DATEV hat einen AI-Playground, die KI-Werkstatt, eine Online-Plattform speziell für Mitglieder, Kammern, Verbände und Partner, die in einer abgesicherten Infrastruktur betrieben wird. Die KI-Werkstatt bietet KI-basierte Prototypen rund um die Steuerberatung, die getestet werden können und die bei entsprechendem Feedback zu Produkten ausgebaut werden. www.datev.de/ki-werkstatt

Zum Autor

TN
Tim Niesen

Manager bei AdEx Partners in Hamburg. Als Digitalisierungsexperte arbeitet er zudem als Dozent und Keynote Speaker zu KI.

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