Arbeitszeitgestaltung - 19. Juni 2019

Flexibel mit starren Regeln umgehen

Flexible Arbeits­mo­delle in der Bürowelt sind en vogue. Mehr Selbst­be­stimmt­heit freut den Arbeit­nehmer, effiziente und loyale Mit­ar­beiter freuen den Chef. Doch es gibt Schatten­seiten.

Flexible Arbeit ist facettenreich: Sie ist Verlagerung unternehmerischen Risikos durch Outsourcing oder orts- und zeitunabhängiges Arbeiten der Angestellten. Je nachdem, ob man Unternehmer oder Mitarbeiter ist, richtet sich die Perspektive aus. Flexibles Arbeiten sehen Angestellte als freie Zeiteinteilung, Ruhe am heimischen Arbeitsplatz und Befreiung von der Wegstrecke ins Büro. Firmenchefs blicken auf flexible Auftragserledigung sowie zufriedene Angestellte und bieten bei der Personalsuche Vereinbarkeit von Beruf und Familie. So wird immer seltener nach althergebrachtem Standard gearbeitet. Götterdämmerung für den Nine-to-five-Job? In manchen Branchen sicherlich. Doch flexibles Arbeiten muss geregelt sein, damit es erfolgreich ist.

Von kürzeren Arbeitszeiten und langen Auszeiten

„Über Flexibilität in der Arbeitswelt spricht man schon seit circa 30 Jahren“, sagt Prof. Dr. Ulrike Hellert. Die Direktorin des Instituts für Arbeit & Personal – iap – an der FOM Hochschule in Nürnberg erforscht flexible Arbeitsmodelle. Während der Entwicklung der flexiblen Arbeitsgestaltung lag im letzten Jahrhundert der Fokus auf der Arbeitszeit, zunächst mit dem Ziel, diese zu verkürzen. Mehr Urlaubstage und verkürzte Wochenarbeitszeit waren das Ergebnis. Wer kennt nicht noch den Slogan „Samstags gehört Vati mir“, der im Kampf um kürzere Arbeitszeiten vom Gewerkschaftsbund 1956 proklamiert wurde? Seitdem haben sich unterschiedlichste Varianten flexibler Arbeitszeitmodelle herausgebildet, die in Arbeitszeitgesetze, Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen gemündet sind: von Schichtarbeit, Kurzarbeit, Teil-, Gleit- und Vertrauensarbeitszeit bis zu Jobsharing und Sabbatical oder – seit diesem Jahr ganz neu – Brückenteilzeit. Mit diesem im Teilzeit- und Befristungsgesetz festgelegten Modell haben Arbeitnehmer nun die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu verkürzen.

Flexibel nicht nur in der Zeit

Besonders die digitale Transformation schafft neue flexible Arbeitsformen, die nicht mehr nur auf Zeit basieren.

Der Grund für die Zunahme flexibler Arbeitszeitmodelle liege in den Strömungen Globalisierung, demografische Entwicklung, Wertewandel und Digitalisierung, schreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrer Broschüre „Flexible Arbeitszeitmodelle“.
Besonders die digitale Transformation schafft neue flexible Arbeitsformen, die nicht mehr nur auf Zeit basieren. So seien Gleit- oder Teilzeit fast schon wieder Old School und neue flexible Modelle gehörten zum Must-have eines Arbeitgebers, sagt Prof. Dr. Ulrike Hellert. „Wenn man sieht, dass Großunternehmen eine große Palette an flexibler Arbeit ermöglichen, möchten natürlich andere Unternehmen, stets um gute Fachkräfte bemüht, mitgehen“, so die Institutsdirektorin. Bindung, Rekrutierung und Reputation seien für Arbeitgeber wichtig. Ein Kulturwandel zeichne sich ab, nimmt Prof. Dr. Ulrike Hellert wahr. Grundsätzlich hat sie bei flexibler Arbeit zwei Kategorien im Fokus: die Zeit und – immer bedeutender werdend – den Ort. Interessant wird es durch die Kombination. „Wenn man sich das als Matrix vorstellt, kann man dank der modernen Technik zeitunabhängig an unterschiedlichen Plätzen arbeiten, also im Homeoffice, unterwegs im Zug, in einem gemieteten Projektbüro oder beim Kunden – alles zu verschiedensten Zeiten“, sagt sie. Die Digitalisierung macht es möglich: mobile Endgeräte, Konferenzanwendungen, Video- und Audiokommunikation oder sogenannte Coworking Spaces – das ist New Work.
Dass nicht jede Branche gleich flexibel sein kann, versteht sich von selbst. Im Handwerk zum Beispiel gebe es nicht oft die große Möglichkeit, sich den Arbeitsort selbst auszusuchen. So sei hauptsächlich die Büroarbeit von dem Wandel durchdrungen. „In allen Bereichen, wo es um Verwaltung, Wissensarbeit, Computerarbeit geht, gibt es natürlich mehr Flexibilität, sowohl auf der zeitlichen als auch auf der örtlichen Ebene“, sagt Prof. Dr. Ulrike Hellert.

Attraktive Kanzlei dank flexibler Arbeit

So muss sich auch die Branche des steuerberatenden Berufsstands beim Arbeiten nicht auf rein zeitliche Flexibilität beschränken. Dass durch die digitale Technik besonders ortsunabhängiges Arbeiten zunimmt, bringt in Kombination mit zeitflexiblen Modellen neue Kraft in alte Argumente: So verbessern sich Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsmotivation der Angestellten. Gleichzeitig lindert dies auch den Fachkräftemangel. Fachkräfte schätzen Autonomie. Sie legen Wert auf eine harmonische Work-Life-Balance, was zu stärkerer Mitarbeiterbindung führt.
Für Kanzleien ist das nicht ganz unerheblich, wenn es darum geht, eine Stelle adäquat nachzubesetzen. Hier bietet sich die Chance, mit flexiblen Arbeitsmodellen die Attraktivität der Kanzlei zu steigern. Für die Kanzleiinhaber der Steuerberatungsgesellschaft Hampel + Marka ist flexibles Arbeiten eine Selbstverständlichkeit. Als Steuerberater Armin Hampel die Kanzlei 2006 übernahm, war zeitflexibles Arbeiten schon gelebte Praxis. „Das habe ich fortgeführt, um im Sinne meines Führungsstils den Arbeitnehmern größtmögliche Freiheit zu geben.“ Dieses freizügige Arbeiten wurde nicht nur von den Mitarbeitern geschätzt. Die Bertelsmann Stiftung würdigte die Kanzlei und verlieh ihr das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“. Vertraglich bietet Armin Hampel die klassischen Teilzeitmodelle. Besonders für Mitarbeiterinnen, die nach der Elternzeit wieder einsteigen, aber nicht mehr in Vollzeit arbeiten möchten, sind von acht bis 20 Stunden alle Größenordnungen möglich. Daneben werden Arbeitszeitkonten geführt, um Überstundenaufbau zu ermöglichen. „Das kommt zum Beispiel den Angestellten zugute, die Zeit benötigen, um sich auf die Steuerberaterprüfung vorzubereiten“, wie er sagt. Und nicht zuletzt gibt es Telearbeit. Wobei Armin Hampel wichtig ist, dass die Mitarbeiter nicht ausschließlich ortsunabhängig arbeiten. Denn dann litten der Informationsfluss und der Kontakt zur Kanzlei. Dennoch ist ihm ortsungebundenes Arbeiten generell wichtig, besonders, wenn Mitarbeiter flexibel arbeiten wollen. So könne er einer Mitarbeiterin kurzfristig frei geben und sie guten Gewissens zu ihrer Zeit und an ihrem Ort dennoch etwas arbeiten. „Dadurch, dass Unterlagen in der Kanzlei überwiegend digital bereitstehen, ist das machbar“, sagt Armin Hampel.

Wo Licht ist …

In zahlreichen Studien wird flexible Arbeit also mit guten Zensuren bewertet. Das zeigt auch die Erfahrung aus der Praxis. Dennoch haben die Freiheiten auch Schattenseiten. Es stimmt zwar, dass Arbeitnehmer Beruf und Familie besser vereinbaren können. Doch oft gehe das auf Kosten ihrer freien Zeit, wie eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung ergab. Demnach führen flexible Modelle durchaus zu mehr Überstunden. Verwunderlich ist das nicht, bedenkt man, dass Unternehmen nicht nur Flexibilität bieten, sondern auch fordern. „Arbeitgeber verlangen von Mitarbeitern, dass sie Aufträge rechtzeitig erledigen, auch wenn zwischendurch Störungen auftreten“, gibt Prof. Dr. Ulrike Hellert zu bedenken.
Die Flexibilisierung bringt den Angestellten also nicht nur mehr Selbstbestimmtheit. Auch Fremdbestimmung durch die ­betrieblichen Flexibilisierungsanforderungen seitens des Arbeitgebers ist möglich. Eine Analyse des verarbeitenden Gewerbes auf Basis der IG-Metall-Beschäftigtenbefragung 2017 brachte das zutage. Das begrenze „Entscheidungsspielräume und schafft Zwänge im Hinblick auf die tatsächliche Länge und Lage der Arbeitszeiten“, lautet ein Ergebnis der Befragung. Steuerten Führungskräfte nicht dagegen, werde das zu Lasten aller gehen: der psychischen Konstitution des Mitarbeiters, der Arbeitsqualität und letztlich des Arbeitgebers, warnt Prof. Dr. Ulrike Hellert. „Wenn Führungskräften das Bewusstsein fehlt, dass die Ziele nicht zu der zur Verfügung stehenden Zeit und die Arbeitsweisen nicht zu den Kompetenzen der Mitarbeiter passen, dann hilft alle Flexibilität nichts. Und deswegen wird es nach wie vor immer wieder verhandelt werden. Es sollten Spielregeln aufgestellt werden.“

Gesetze aufweichen oder verhärten

Ob die großen Spielregeln, also der jetzige gesetzliche Rahmen, passen, wie zum Beispiel zur Mindestruhezeit nach ­§ 5 Abs. 1 ArbZG oder zur Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 ArbZG, sei schwer zu beantworten, meint Armin Hampel. Es zeichne sich ein Widerspruch ab: „Wir sind auf dem Weg, Mitarbeitern mehr Eigenverantwortung zu gewähren. Wenn ich ein anderes Gesetz habe, das mehr Kontrolle verlangt, auch wenn es zum Schutz des Mitarbeiters gedacht ist, schränke ich damit die Selbstbestimmtheit wieder ein.“ Eine berechtigte Aussage, besonders aufgrund der jüngst entstandenen Diskussion um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Arbeitgeber künftig die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch erfassen sollen. Arbeitszeitgesetze weiter aufzuweichen, wie es Industrie, Handel oder Handwerk immer wieder fordern, sei auch keine Lösung, auch wenn es aus eigener Unternehmersicht verlockend sei. Doch das würde womöglich von den falschen Stellen zum Nachteil des Mitarbeiters ausgenutzt. „Die zwangsläufige Fürsorgepflicht, die man als Arbeitgeber hat, sollte man beibehalten. Grundsätzlich ist es gut, dass es eine gesetzliche Regelung und Kontrolle durch den Gesetzgeber gibt“, erklärt Armin Hampel. Ziel muss es sein, Gesetze an das digitale Zeitalter und damit mobiles Arbeiten anzupassen und nicht umgekehrt.

Flexibel bleiben

Letztlich ist das große Plus an einem flexiblen Arbeitssystem dann gegeben, wenn beide Seiten davon profitieren – Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind flexibler in ihrer Auftragsgestaltung sowie im Mitarbeitereinsatz und erhalten so zufriedene und leistungsfähige Mitarbeiter. Diese sind autonomer und selbstbestimmter in ihrem Handeln und bleiben leistungsfähig, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die technischen Gegebenheiten der Digitalisierung bieten mehr denn je die Möglichkeit des zeit- und ortsunabhängigen Arbeitens. Und bei aller Diskussion über flexible Arbeitsmodelle sollte man die Möglichkeiten individuell ausloten, in der Anwendung gesetzeskonform sowie partnerschaftlich bleiben und vor allem eines: flexibel sein.

Fotos: Yaorusheng, Anthony Paz – Photographer, AHatmaker, Tokle, billnoll, skodonnell, DNY59, AleksandarNakic, monticelllo, -slav-, Westend61  / Getty Images

MEHR DAZU

DATEV-Consulting unterstützt Sie gern bei Personal- und Führungsthemen.

Weitere Infos unter ­www.datev.de/consulting oder telefonisch unter 0800 3283825

Zum Autor

Carsten Fleckenstein

Redakteur und Podcaster bei DATEV.

Weitere Artikel des Autors