Digitale DATEV-Kanzlei 2023 - 26. Januar 2023

Die wichtigsten Fakten zur Labelvergabe

Es ist soweit. Die Vergabe des Labels "Digitale DATEV-Kanzlei 2023" ist am 17.01.2023 gestartet. Alle wichtigen Fakten zur Labelvergabe.

Was sind die Voraussetzungen?

Um das Label zu erhalten muss das kostenfreie DATEV-Digitalisierungscockpit (ab Version 3.6) installiert sein. Wenn Sie das Programm aktuell noch nicht installiert haben, sprechen Sie einfach Ihren DATEV-Ansprechpartner an.

Im zweiten Schritt können Sie das DATEV-Digitalisierungscockpit durchlaufen lassen. Die Daten werden an das Rechenzentrum gesendet. Sie können diese dann in einem Dashboard einsehen.

Sie werden aktiv von Ihrem DATEV-Ansprechpartner per E-Mail informiert, wenn die Kanzlei die erforderlichen Kriterien erfüllt.

Welche Kriterien gibt es 2023?

Im Digitalisierungs-Cockpit gibt es eine ganze Reihe von einzelnen Cockpits. Es müssen jedoch nicht alle Werte im grünen Bereich sein, um das Label zu erhalten. Auf folgende Kennzahlen kommt es an:

Bereich Rechnungswesen

Digitalisierungsquote Primanotabuchungen: 75%

Darum geht es: Bei dieser Quote geht es darum, wie viele Buchungssätze schon automatisch oder halb automatisch gebucht werden.

Das hilft: Das Nutzen von Lerndateien, Unternehmen Online, Automatisierungsservice Rechnungen, die Anbindung externer Schnittstellen, das Einspielen der Bank und die Übernahme der Lohnbuchungsbelege und der Abschreibungswerte aus ANLAG.

Als Beispiel: Wenn ich einen Wert bei der Digitalisierungsquote Primanotabuchungen von 80% erreiche, heißt das im Umkehrschluss, dass 20% aller Buchungssätze manuell und ohne technische Hilfe gebucht werden.

Digitalisierungsquote Bank: 70%

Darum geht es: Bei der Digitalisierungsquote Bank wird geprüft wie viel Prozent der Gesamtbankbuchungen elektronisch gebucht werden.

In der Praxis sind hier Werte von bis zu 98% oder 99% möglich. 100% zu erreichen ist eher unwahrscheinlich, da kleinere Banken weiter manuell gebucht werden.

Das hilft: Der Einsatz vom elektronischen Bankbuchen (RZ Bankinfo), die Nutzung von Bank online (über Unternehmen Online) und der Import von MT940-Dateien sowie weiterer Schnittstellen von Bankprogrammen.

Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen Belegen: 40%

Darum geht es: Das Digitalisierungs-Cockpit prüft, wie hoch der Prozentsatz aller aktiven Finanzbuchführungen ist, die digitale Belege mit den Buchungssätzen verknüpft haben.

Es werden als Basis alle Mandantenausgewertet, die in den letzten 365 Tagen bebucht worden sind.

Das hilft: Der Einsatz von Unternehmen Online (Der Belege online-Bestand reicht hier aus) und DATEV DMS oder die Dokumentenablage mit einer Verknüpfung von Belegen nach Kanzlei-Rechnungswesen.

Bereich Personalwirtschaft

Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: 10%

Darum geht es: Es geht um die Frage, wie hoch der Prozentanteil von digital bearbeiteten Bewegungsdaten im Vergleich zu allen Bewegungsdaten ist.

Das hilft: Die Lohnvorerfassung in Excel oder über Unternehmen Online und die Nutzung von Schnittstellen (beispielsweise für die Zeiterfassung). In Zukunft sollen die Bewegungsdaten auch über das Programm DATEV Lohndaten oder DATEV Personal Add-on erfasst werden können.

Tipp: Im Programm DATEV-Digitalisierungscockpit auf das Cockpit für die Bewegungsdaten kann man genauen Werte einsehen (das gilt übrigens für jede Kennzahl), um ein Gefühl zu bekommen. wie viele Bewegungsdaten in einem Jahr manuell angelegt werden. Bei Fragen steht der DATEV-Ansprechpartner zur Verfügung.

Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen: 5%

Darum geht es: Bei dieser Quote geht es darum, wie viel Prozent aller Mandanten Arbeitnehmer Online einsetzen oder über eine Partnerlösung die Lohnabrechnungen digital Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen.

Das hilft: Die Nutzung von Arbeitnehmer Online und, je nach eingesetzter Software beim Mandanten, die Schnittstelle Lohnauswertungsdatenservice.

Hinweis: Die Kennzahl ist mit der DATEV Digitalisierungs-Cockpit ab der Version 3.6 überprüfbar.

Bereich Steuern

Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen ESt-Belegen: 5%

Darum geht es: Wie hoch ist der Nutzungsgrad vom Programm DATEV Meine Steuern und der digitalen Bearbeitung von Belegen (über DATEV DMS und die Dokumentenablage) in der Einkommensteuererklärung ist. Der Betrachtungszeitraum sind die letzten 365 Tage. Im Rahmen dieses Zeitraums wird geprüft wie viele Einkommensteuererklärungen mit Belegverknüpfung im Verhältnis zu allen Einkommensteuererklärungen übermittelt worden sind.

Das hilft: Der Einsatz von DATEV Meine Steuern und die Verknüpfung von den digitalen Belegen vom Programm DATEV DMS oder der Dokumentenablage in die Einkommensteuererklärung.

Welche zusätzlichen Voraussetzungen gibt es?

Weiterführende Informationen

Digitale DATEV-Kanzlei

Details zu allen Kennzahlen im Digitalisierungs-Cockpit

Zum Autor

Daniel Niemann

ist tätig als Kundenverantwortlicher im Außendienst und betreut Steuerberatungskanzleien in der Region Köln. Zusätzlich hatte er auch einen Lehrauftrag an der FH Aachen.

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