Es ist soweit. Die Kriterien für die "Digitale DATEV-Kanzlei 2025" sind bekanntgegeben worden. Die Vergabe startet ab Mitte Januar 2025. Hier finden Sie alle wichtigen Fakten zur Labelvergabe.
Was ist zu tun und welche Voraussetzungen benötigen Sie?
Um das Label zu erhalten muss das kostenfreie DATEV-Digitalisierungscockpit installiert sein. Wenn Sie das Programm aktuell noch nicht installiert haben sollten, dann sprechen Sie einfach Ihren DATEV-Ansprechpartner an. Im zweiten Schritt können Sie nun das DATEV-Digitalisierungscockpit durchlaufen lassen. Die Daten werden an das Rechenzentrum gesendet. Sie können sich diese dann in einem Dashboard ansehen. Sie werden aktiv von Ihrem DATEV-Ansprechpartner per E-Mail informiert, wenn Sie mit Ihrer Kanzlei die erforderlichen Kriterien erfüllen.
Welche Kriterien gibt es 2025?
Im Digitalisierungs-Cockpit gibt es eine ganze Reihe von einzelnen Cockpits. Es müssen jedoch nicht alle Werte im grünen oder im orangenen Bereich sein, damit Sie das Label auch erhalten. Auf folgende Kennzahlen kommt es an:
Bereich Rechnungswesen
Digitalisierungsquote Primanotabuchungen: 75%
Darum geht es: Bei dieser Quote geht es darum, wie viele Buchungssätze schon automatisch oder halb automatisch gebucht werden.
Das hilft: Das Nutzen von Lerndateien, Unternehmen Online, Automatisierungsservice Rechnungen, die Anbindung externer Schnittstellen, das Einspielen der Bank (Automatisierungsservice Bank) und die Übernahme der Lohnbuchungsbelege und der Abschreibungswerte aus ANLAG.
Als Beispiel: Wenn ich einen Wert bei der Digitalisierungsquote Primanotabuchungen von 80% erreiche, heißt das im Umkehrschluss, dass 20% aller Buchungssätze manuell und ohne technische Hilfe gebucht werden.
Digitalisierungsquote Bank: 80%
Darum geht es: Bei der Digitalisierungsquote Bank wird geprüft wie viel Prozent der Gesamtbankbuchungen elektronisch gebucht werden.
In der Praxis sind hier Werte von bis zu 98% oder 99% möglich. 100% zu erreichen ist eher unwahrscheinlich, da kleinere Banken weiter manuell gebucht werden.
Das hilft: Der Einsatz vom elektronischen Bankbuchen (RZ Bankinfo), die Nutzung von Bank online (über Unternehmen Online) und der Import von MT940-Dateien sowie weiterer Schnittstellen von Bankprogrammen.
Haben Sie schon den ASB (Automatisisierungsservice Bank) ausprobiert? Okay, zwar eine weitere Abkürzung aber dafür super hilfreich und kann viel Zeit in der Buchführung einsparen 🙂
Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen Belegen: 60% (für 2024: 50%)
Darum geht es: Das Digitalisierungs-Cockpit prüft wie hoch der Prozentsatz aller aktiven Finanzbuchführungen ist, die digitale Belege mit den Buchungssätzen verknüpft haben.
Es werden als Basis alle Mandanten ausgewertet, die in den letzten 365 Tagen bebucht worden sind.
Das hilft: Der Einsatz von Unternehmen Online (Der „Belege online“-Bestand reicht hier aus) und DATEV DMS oder die Dokumentenablage mit einer Verknüpfung von Belegen nach Kanzlei-Rechnungswesen.
Bereich Personalwirtschaft
Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: 25% (für 2024: 10%)
Darum geht es: Es geht um die Frage wie hoch der Prozentanteil von digital bearbeite5ten Bewegungsdaten im Vergleich zu allen Bewegungsdaten ist.
Das hilft: Die Lohnvorerfassung in Excel oder über Unternehmen Online und die Nutzung von Schnittstellen (beispielsweise für die Zeiterfassung). In Zukunft sollen die Bewegungsdaten auch über das Programm DATEV Lohndaten oder DATEV Personal Add-on erfasst werden können.
Tipp: Klicken Sie im Programm DATEV-Digitalisierungscockpit auf das Cockpit für die Bewegungsdaten und schauen Sie sich die genauen Werte an (Das geht übrigens bei jeder Kennzahl). So bekommen Sie ein Gefühl, wie viele Bewegungsdaten in einem Jahr manuell angelegt werden. Bei Fragen steht Ihnen Dein DATEV-Ansprechpartner zur Verfügung.
Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen: 15% (für 2024: 10%)
Darum geht es: Bei dieser Quote geht es darum zu schauen, wie viel Prozent aller Mandanten Arbeitnehmer Online einsetzen oder über eine Partnerlösung die Lohnabrechnungen digital Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
Das hilft: Die Nutzung von Arbeitnehmer Online und je nach eingesetzter Software beim Mandanten, die Schnittstelle Lohnauswertungsdatenservice.
Bereich Steuern
Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen ESt-Belegen: 5%
Darum geht es: Es geht darum, wie hoch der Nutzungsgrad vom Programm DATEV Meine Steuern und der digitalen Bearbeitung von Belegen (über DATEV DMS und die Dokumentenablage) in der Einkommensteuererklärung ist. Der Betrachtungszeitraum sind die letzten 365 Tage. Im Rahmen dieses Zeitraums wird geprüft, wie viele Einkommensteuererklärungen mit Belegverknüpfung im Verhältnis zu allen Einkommensteuererklärungen übermittelt worden sind.
Das hilft: Der Einsatz von DATEV Meine Steuern und die Verknüpfung von den digitalen Belegen vom Programm DATEV DMS oder der Dokumentenablage in die Einkommensteuererklärung.
Bereich Kanzleimanagement
Digitalisierungsquote Rechnungsausgang: 60% (für 2024: 20%)
Darum geht es: In der Kennzahl „Digitalisierungsquote Rechnungsausgang“ werden je Kanzlei und Unternehmen bzw. Niederlassung die im Programm DATEV Eigenorganisation digital bereitgestellten Ausgangsrechnungen an die Mandantinnen und Mandanten in Relation zur Gesamtzahl der versendeten Ausgangsrechnungen gesetzt. Mit dieser Kennzahl wird der Digitalisierungsgrad des Rechnungsschreibungsprozesses in der Kanzlei analysiert.
Das hilft: Maßgeblich lassen sich die Werte durch folgende Maßnahmen beeinflussen:
- Verstärkte Bereitstellung der Ausgangsrechnungen als E-Rechnung.
- Nutzung der Unterstützungsmöglichkeiten: Seminar online / Einrichtung der digitalen Rechnungsformulare über eine Beratung online.
- Vereinheitlichung der Kanzleiprozesse im Bereich der Rechnungsstellung durch Einführung und Nutzung von DATEV ProCheck.
Welche zusätzlichen Voraussetzungen gibt es?
Keine