Um den Beruf des Wirtschaftsprüfers für qualifizierten Nachwuchs langfristig attraktiver zu machen und den im internationalen Vergleich langen Weg zum Examen zu verkürzen, können alternative Wege eingeschlagen werden.
Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetzes (WPRefG) vom 1. Januar 2004 wurde der Ausbildungsweg neu gestaltet und mit der Aufnahme der §§ 8a und 13b in die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) neue Zugangswege eingerichtet. Das Wirtschaftsprüfungsexamen, das aus sieben schriftlichen und vier mündlichen Prüfungen besteht, kann durch eine Anrechnung der Prüfungsgebiete Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und/oder Wirtschaftsrecht um bis zu drei schriftliche und zwei mündliche Klausuren verkürzt werden.
Studienleistungen nach § 13b WPO anrechnen
Während nach § 8a WPO spezielle Studiengänge eingerichtet werden können, die gezielt auf die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer ausgerichtet sind, ist es nach § 13b WPO möglich, Prüfungsleistungen aus regulären Studiengängen wie den Wirtschaftswissenschaften später auf das Wirtschaftsprüfungsexamen anzurechnen. Dabei ist die Gleichwertigkeit der erbrachten Studienleistungen in Inhalt, Form und Umfang zu den Anforderungen des regulären Wirtschaftsprüfungsexamens Voraussetzung. Nach Abschluss des 13b-Studiums schließt sich – wie auch im Falle einer nicht gegebenen Anrechenbarkeit von Studienleistungen – eine gemäß § 9 WPO mindestens dreijährige Praxiszeit an, bevor das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form abgelegt werden kann. Nach einem 8a-Masterstudium ist eine Zulassung zum Berufsexamen unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss möglich, ohne dass die gemäß § 9 WPO erforderliche Praxiszeit bereits vollständig erbracht ist.
Unbeschadet der angerechneten Leistungen aus einem Hochschulstudium nach § 13b WPO kann auch auf dem Weg zum Wirtschaftsprüfungsexamen vorgelagert das Steuerberaterexamen abgelegt werden. Das Wirtschaftsprüfungsexamen kann somit zusätzlich um das Prüfungsgebiet Steuerrecht verkürzt werden.
Um die Studienleistungen nach § 13b WPO anerkennen zu lassen, muss für jeden Studierendenjahrgang eine Bestätigung gemäß § 8 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV) über die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen erteilt werden. Das erfolgt durch die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer im Zuge eines umfassenden Begutachtungsverfahrens zur Überprüfung der Qualität der Hochschulausbildung.
13b-Bachelor an der Universität Ulm
Die Studierenden erhalten bereits frühzeitig Einblicke in die Praxis.
An der Universität Ulm können sich Studierende der Wirtschaftswissenschaften Leistungen aus dem Bachelorstudium auf das Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen. Dazu immatrikulieren sie sich an der Universität Ulm im regulären Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften. Der zulassungsbeschränkte Studiengang, der mit dem Bachelor of Science (B. Sc.) abschließt, wird seit dem Wintersemester 2007/08 angeboten. An der Zusatzqualifikation 13b-Bachelor interessierte Studierende entscheiden sich am Ende des dritten Fachsemesters unverbindlich dazu, ihr Studium nach den relevanten Vorgaben fortzuführen, um die Anrechnungsmöglichkeit für das Wirtschaftsprüfungsexamen später einmal in Anspruch nehmen zu können. Die Studierenden werden dabei intensiv betreut. Neben persönlichen Gesprächen finden spezielle Informationsveranstaltungen statt. Sie können auch jederzeit ihr Studium ohne die Zusatzqualifikation normal weiterführen.
Mit dem 13b-Studium müssen mehr Lehrveranstaltungen als im regulären Bachelorstudium besucht werden. Eine Anrechnung der Studienleistungen des 13b-Bachelorprogramms ist auf die Prüfungsgebiete Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht des Berufsexamens möglich. 13b-Studierende können sich alternativ auch nur für die Anerkennung eines der beiden Prüfungsgebiete entscheiden. Das Wirtschaftsprüfungsexamen kann sich so um bis zu drei Klausuren verkürzen. Absolventen des 13b-Bachelorstudiums können das verkürzte Examen dann nach einer vierjährigen Berufstätigkeit bei einer Wirtschaftsprüferpraxis ablegen. Derzeit nutzen etwa 15 Prozent eines jeden Bachelor-Studienjahrgangs der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Ulm die Zusatzqualifikation 13b-Bachelor. Die Studierenden erhalten aufgrund ihres Studienziels bereits frühzeitig Einblicke in die Praxis.
Die Universität Ulm erhielt von der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bereits sechs Bescheide in Folge. Der Antrag für den siebten Jahrgang wurde bereits gestellt.
Auch eine Alternative für den Mittelstand?
Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen eines regulären Studiums erworben, wobei der Gleichwertigkeitsmaßstab zum klassischen Wirtschaftsprüfungsexamen im Vordergrund steht. Die erforderliche Praxiszeit bleibt erhalten. Auch das Steuerberaterexamen kann weiterhin abgelegt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Ausbildungskosten für Wirtschaftsprüferpraxen und keine – im Vergleich zu einem 8a-Masterstudiengang – Doppelbelastung für die Examenskandidaten in der Praxiszeit. Des Weiteren ist eine Freistellung durch die Praxen für ein berufsbegleitendes Studium nicht erforderlich.
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