Amtsrat im Notardienst sowie im Notariat Dr. Adrian/Dr. Wahl tätig, ebenfalls mit internationalem Erbrecht befasst.
Deutsche Erbschaft im Vereinigten Königreich | Deutsche Verfügungen sind beim internationalen Erbfall in Großbritannien nicht zielführend. Nationale Rechtsinstitute sollte man zwingend berücksichtigen.