Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der Beratungsgruppe WTS, München
Unternehmertestament | Firmeninhaber sollten ihre letztwillige Verfügung sorgfältig planen und frühzeitig angehen. Dabei sind sowohl die Interessen des Übergebers wie auch des Nachfolgers zu berücksichtigen.
Familienunternehmen | Bis zur Neuregelung der Erbschaftsteuer kann betriebliches Vermögen noch nach den alten Regeln übertragen werden.