Die Verschwiegenheit bewahren
Novelle des § 203 Strafgesetzbuch | Wer kann eigentlich Ihre Mandantendaten einsehen, analog wie digital? Wer hat Zugriff auf all das, was eigentlich als Ihr Berufsgeheimnis geschützt ist? Keine banalen Fragen, denn Personen, die ein solches Wissen unbefugt weitergeben, können den Geheimnisträgern massiv schaden.