Rechtsanwältin bei ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Regensburg
Unternehmensnachfolge | Bei Planung des Ruhestands, sollten Firmeninhaber unbedingt Regelungen zu Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen bedenken.
EU-Erbrechtverordnung | Unternehmer, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, sollten sich mit der EU-Erbrechtsverordnung befassen, um Überraschungen zu vermeiden.