Mitte Juli 2023 hat der Wahlausschuss über die anstehende Wahl zur Vertreterversammlung 2024 informiert. Am 20.09.2023 wird der Wahlausschuss noch einmal an die notwendige Registrierung im sog. Mitgliedernetzwerk erinnern und den nicht registrierten Mitgliedern erneut ihre Zugangsdaten mitteilen, aus Datenschutzgründen postalisch.
Wichtig ist dabei: Juristische Personen und Personalgesellschaften, die selbst nicht nominiert und gewählt werden können, haben dort die Möglichkeit einen Bevollmächtigten bzw. eine bevollmächtigte Person für ihre Gesellschaft zu benennen, der bzw. die dann für diese nominiert und gewählt werden kann. Dies ist allerdings nur bis zum 06.10.2023 möglich, danach nicht mehr. Insofern drängt gerade hierfür die Zeit, registrieren Sie sich am besten gleich heute.