Anhangerstellung leicht gemacht - 26. Januar 2017

Vorschriften gekonnt meistern

Für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2016 ist eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Grund ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Im Fokus stehen die umfassenden Änderungen des Anhangs, der noch mehr an Bedeutung ge­won­nen hat.
Aufgrund der maßgeblichen Änderungen, die bei der Anhangerstellung nach BilRUG zu beachten sind, ist ein Fortschreiben des Anhangs aus dem Vorjahr nicht ausreichend. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, auf aktuelle Mustertexte zurückzugreifen, die den neuen Ge­setzes­stand berücksichtigen. Anwendern von Bilanzbericht und Abschlussprüfung steht hierzu wie gewohnt eine aktuelle Standard­dokumentvorlage zur Verfügung. Für Programmanwender von Kanzlei-Rechnungswesen pro, die kein Programm Bilanzbericht oder Abschlussprüfung einsetzen, steht ab der Programm-DVD 10.1 (Januar 2017) die neue Funktion Anhangerstellung im Prozess­baum Jahresabschluss zur Verfügung.

Auswirkungen auf Erstellungsberichte

Die Änderungen des BilRUG betreffen nicht nur den Anhang. Zahlreiche weitere Änderungen sind bei der Anfertigung von Erstellungsberichten im Hauptbericht zu beachten.
Das betrifft enthaltene Kalkulationstabellen, Kennzahlen, Grafiken sowie rechnende Stan­dard­text­bau­steine. Da die genannten Elemente nicht BilRUG-fähig sind, raten wir Ihnen grundsätzlich davon ab, Jahresübernahmen ins Jahr 2016 durchzuführen.

Neuanlage statt Jahresübernahme

Wir empfehlen, für Erstellungsberichte und Anhänge im Wirtschaftsjahr 2016 mit Neuanlagen zu arbeiten. Dabei haben Sie die Wahl, ob die Neuanlage auf Basis unserer Stan­dard­do­ku­ment­vor­lagen oder auf Basis der von Ihnen angepassten Kanzleidokumentvorlage erfolgt.

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Weitere Informationen zum BilRUG: Jahreswechsel 2016/ 2017 mit Bilanz­bericht/ Ab­schluss­prüfung finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr.1080869 und Dok.-Nr. 1071397).

Ein Servicevideo zum Thema Kanzleidokumentvorlage an BilRUG anpassen finden Sie unter www.datev.de/ servicevideo

Fragen zum Programm Bilanz­bericht be­ant­wortet der Pro­gramm­service Bi­lanz­bericht

Telefon: +49 911 319-34735
E-Mail: bilanzbericht @datev.de

Fragen zum Programm Ab­schluss­prüfung be­ant­wortet der Pro­gramm­service Ab­schluss­prüfung

Telefon: +49 911 319-37891
E-Mail: abschlusspruefung @datev.de