Die Genossenschaftsidee ist von demokratischen Werten geprägt. Als Mitglied haben Sie die Chance, die Entwicklung über die Wahl zur Vertreterversammlung aktiv zu begleiten.
Immer wieder wird in Deutschland Politikverdrossenheit ausgemacht: Viele Menschen beklagen, dass die Politik sich nicht wirklich um sie kümmere, dass die Politiker ihre Sorgen nicht ernst genug nähmen. Allerdings darf man daraus nicht den Schluss ziehen, dass kein Interesse an Politik besteht. Im Gegenteil: Vielfältiges bürgerschaftliches Engagement in der Gesellschaft ist möglich und machbar.
Eine Genossenschaft wie die DATEV ist ein Beispiel dafür, wie demokratische Kultur auch im unternehmerischen Umfeld gelebt werden kann. Selbsthilfe, Eigenverantwortung und Selbstverwaltung sowie das Identitätsprinzip sind die vier Säulen, auf denen diese Idee ruht. Durch ihren demokratischen Charakter und ihre besonderen Werte sind genossenschaftliche Unternehmen sowohl in Wirtschaft als auch in der Gesellschaft insgesamt ein bedeutender Faktor. Nicht umsonst wurde die Genossenschaftsidee als gesellschaftliche Selbstorganisationsform in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.
Vertreterversammlung: Herz der Genossenschaftsdemokratie
Wir als DATEV pflegen diese Idee bereits seit mehr als einem halben Jahrhundert – und im Juni 2019 tritt die 50. Vertreterversammlung zusammen. Sie ist das Herz der genossenschaftlichen Demokratie, das oberste Willensbildungsorgan. Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, berät über Satzungsänderungen, stimmt darüber ab und stellt den Jahresabschluss fest. Nicht zuletzt entlastet die Vertreterversammlung Vorstand und Aufsichtsrat.
In der Vertreterversammlung werden alle Genossenschaftsmitglieder vertreten – jeder kann gewählt werden, jeder kann sich vorschlagen lassen. Das bietet jedem Mitglied die Chance, sich nicht nur zu identifizieren, sondern Dinge zu bewegen. Und das ganz aktuell, denn von Herbst 2019 an wird die Vertreterversammlung neu gewählt.
Verantwortung für die genossenschaftliche Idee übernehmen
Die Vertreterversammlung bietet jedem Genossenschaftsmitglied die Möglichkeit zur demokratischen Partizipation. Denn die drei Pflichtorgane der Genossenschaft – Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung – stehen nicht über- oder untereinander, sondern im Sinne der klassischen Gewaltenteilung nebeneinander. Zudem ist die Vertreterversammlung für eine Reihe von Entscheidungen ausschließlich zuständig – und diese können ihr auch nicht durch die Satzung entzogen werden. Auch Ihre Stimme hat Gewicht – gleich, ob Sie in die Vertreterversammlung gewählt werden oder sich an der Wahl beteiligen. Sie überprüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat den genossenschaftlichen Förderauftrag erfüllt haben. Sie entscheiden, ob die Geschäftspolitik im Sinne der Mitglieder ausgerichtet ist. Mitbestimmung macht den Unterschied.
Foto: DATEV eG
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