Hygienestandards bei Kunden - 5. August 2020

Kundenbesuche in Zeiten von Corona

Nicht nur im Freizeitverhalten, sondern auch im Berufsalltag lässt sich derzeit teilweise ein allzu lockerer Umgang mit den Hygieneregeln zur Corona-Prävention beobachten, leider auch bei einigen wenigen Kunden von DATEV. Ein Appell von Eckhard Schwarzer, Vorstandsmitglied der DATEV.

Oftmals war in den vergangenen Tagen und Wochen vom „Weg zurück in die Normalität“ zu lesen. Diese Formulierung suggeriert, dass alles wieder so sein werde wie noch im Februar, vor Corona. Doch das ist falsch. Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen der Normalität des Jahresbeginns und der Normalität, die uns noch weit über den Sommer hinaus begleiten wird: Wenn wir uns nicht an die geltenden Hygieneregeln halten, riskieren wir die Gesundheit unserer Mitmenschen und unsere eigene.

Was für jeden einzelnen in der Freizeit gilt, gilt auch im Berufsleben – und damit auch bei Ihnen, unseren Kunden, und bei uns innerhalb der DATEV. Leider häufen sich die Berichte von Kolleginnen und Kollegen aus dem DATEV-Außendienst, dass sich einige Kunden bei Besuchen unserer Mitarbeiter nicht vollumfänglich an die geltenden Hygienestandards – Desinfektionsmittel, Mund-Nase-Schutz, 1,5 Meter Sicherheitsabstand – halten. Damit riskieren Sie die Gesundheit sowohl Ihrer Mitarbeiter, als auch unserer Mitarbeiter und deren Familien.

Unsere Kolleginnen und Kollegen im Consulting, in Beratung und Schulung und mit Kundenverantwortung haben für solche Situationen eine klare Maßgabe, wie sie sich verhalten sollen: Sollten die Hygieneregeln seitens des Kunden auch auf Nachfrage nicht eingehalten werden, dürfen und sollen unsere Mitarbeiter den Termin unverzüglich beenden.

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter, deren Familien und das Wohl all unserer Kunden haben für uns höchste Priorität. Deshalb haben unsere Mitarbeiter auch die volle Rückendeckung des Vorstands bei der Entscheidung, Kundentermine abzubrechen und erst dann wieder zu diesen Kunden zu fahren, wenn die erforderlichen Hygienevorschriften eingehalten werden.

Bitte denken Sie in diesem Kontext auch an Ihre eigenen Mitarbeiter, für die zu jeder Zeit dieselben Sicherheitsvorkehrungen gelten und die Sie ebenfalls schützen müssen. Ich kann leider schon von traurigen Erfahrungen berichten, bei denen Kanzleien bzw. deren Niederlassungen vom Gesundheitsamt geschlossen wurden, weil die notwendigen Vorschriften nicht eingehalten wurden, trotz nachgewiesener Infektionen im näheren Umfeld. Diesen Worst Case für eine jede Kanzlei und für die Betroffenen gilt es unbedingt zu vermeiden.

Gerne stehen Ihnen Ihre Kundenverantwortlichen beratend zur Seite, wenn Sie Fragen haben, wie Sie den Hygienevorschriften in Ihrer Kanzlei bzw. bei Kundenterminen nachkommen können.

Selbstverständlich können Sie jederzeit unser breites Angebot an Online-Terminen nutzen.

Bitte tragen Sie dazu bei, sich selbst, Ihre und unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und tragen Sie dafür Sorge, dass die Hygienestandards in Ihren Räumlichkeiten zu jeder Zeit eingehalten werden.

Vielen Dank!
Ihr Eckhard Schwarzer

Zum Autor

Eckhard Schwarzer

Diplom-Volkswirt; seit 2014 stell­ver­tre­ten­der Vor­stands­vor­sit­zen­der der DATEV eG und Vorsitzender der DATEV-Stiftung Zukunft

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