SEPA - 11. Juli 2013

Die Umstellung gemeinsam meistern

Kleinunternehmer, Konzern, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Kommune – jeder ist von der SEPA-Umstellung betroffen. Für DATEV heißt es jetzt, neben der Software auch die Prozesse im eigenen Haus anzupassen und die Mitglieder frühzeitig zu informieren.

Lastschrift-Vereinbarungen

Welche Änderungen bei bestehenden Lastschrift-Vereinbarungen notwendig sind, ist Inhalt eines Schreibens, das Anfang August an alle Teilnehmer des DATEV-Lastschriftverfahrens versandt wird. Im Oktober/November 2013 wird ein weiteres Anschreiben die erste Rechnungsschreibung von DATEV im SEPA-Format ankündigen.

DATEV-Lösungen für Mitglieder und Unternehmen

Mit der DVD 7.0 im Herbst 2013 werden weitere Neuerungen zu SEPA aus­ge­liefert, beispiels­weise die SEPA-Mandats­verwaltung. In Unter­nehmen online und Kanzlei-Rechnungs­wesen pro sind ab Programm-DVD 7.0 SEPA-Last­schriften möglich. Neu ist auch die Pre-Notification in der Rechnungs­schreibung der Eigen­organisations­lösungen.
Mit Installation der Jahres­wechsel-DVD 8.0 im Januar 2014 sind alle programm­technischen Voraus­setzungen für die SEPA-Umstellung ab­ge­schlossen. SEPA-Über­weisungen in LODAS und Lohn und Gehalt komplettieren das Angebot.

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Weitere Informationen und eine Checkliste für die SEPA-Umstellung finden Sie auf www.datev.de/sepa.

Hotline

Für Fragen zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren steht ab 1. August 2013 die zentrale, kostenpflichtige DATEV-Hotline unter +49 911 319 31307 von Mo.-Fr. von 7:45-18:00 Uhr zur Verfügung.