Die Genossenschaft DATEV will für ihre Mitglieder mehr sein als nur ein IT-Dienstleister. Dieses Mehr-Sein zeigt sich in vielerlei Hinsicht.
Als die Pandemie ab März 2020 unser Leben schlagartig veränderte, waren die kundenverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als direkte Ansprechpartner und Kümmerer unermüdlich im Einsatz und sorgten mit dafür, dass die Arbeit in den Kanzleien trotz Corona weitergehen konnte. Gelebte Solidarität spiegelte sich auch in der Hochwasserkrise wider, die Mitte dieses Jahres weite Teile des Landes ins Chaos stürzte. Ein DATEV-Krisenstab koordinierte Sofortmaßnahmen für direkt betroffene Mitglieder und stellte wiederum Unterstützungsangebote für diese Ausnahmesituation bereit. Darunter fiel nicht nur die Stundung von Rechnungen, sondern auch die kostenfreie Nutzung vieler Angebote wie des Eilservice oder der DATEV-Lohndienstleistung.
Es sind solche Beispiele, die bestätigen, dass sich unsere Mitglieder in Notfallsituationen auf DATEV verlassen können.
DATEV-Mitgliederhilfe bei der Lohnabrechnung
Diesem Genossenschaftsgedanken folgt auch die Mitgliederhilfe von DATEV. Die Mitgliederhilfe ist ein Angebot im Rahmen der DATEV-Lohndienstleistung und soll dann greifen, wenn in den Kanzleien Not am Mann ist oder ein Notfall – wie im Fall des Hochwassers, als Keller geflutet und Server zerstört wurden – die Lohnbearbeitung für Mandanten gefährdet. Kanzleien werden kurzfristig und bis maximal sechs Monate bei der Lohnabrechnung unterstützt. Anders als bei der DATEV-Lohndienstleistung ist der Einsatz des Programms Digitale Personalakte nicht zwingend erforderlich. Vielmehr wird der Lohnbearbeitungsprozess von einem Team bei DATEV übernommen. Dabei werden die Daten per Mail ausgetauscht. Abgerechnet werden Standardlöhne, bei Sonderabrechnungsformen wie Baulohn oder öffentlicher Dienst kann eine stundenweise fachliche Unterstützung in Form einer telefonischen Beratung, der sogenannten temporären fachlichen Begleitung, Ihnen bei der Abrechnung helfen.
Ein Angebot mit fünf Sternen
Mit fünf von fünf Sternen bewertet Diplom-Betriebswirtin Sandra Poorhosaini die DATEV-Mitgliederhilfe. Die Inhaberin der Poorhosaini & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB mit Standorten in Berlin und Karlsruhe nahm die Mitgliederhilfe dabei nicht für die eigene Kanzlei, sondern für einen ihrer Mandanten in Anspruch. Dazu muss man wissen, dass es in der Kanzlei einen Mandantenserver gibt, über den viele Mandanten die DATEV-Löhne selber abrechnen. „Als die Lohnsachbearbeiterin eines unserer Mandanten ausfiel, kam dieser mit Bitte um Unterstützung auf uns zu. Doch wir wollten und konnten die Lohnbearbeitung nicht von heute auf morgen abbilden. Es war Januar, es war zu spontan und wir hatten auch aus haftungsrechtlichen Gründen Bedenken“, erzählt Sandra Poorhosaini. Sie erinnerte sich an einen Bericht im DATEV magazin zur DATEV-Mitgliederhilfe und kontaktierte die Genossenschaft. Die Details waren schnell geklärt. „Wir haben dann die Informationen, die für die Abrechnung nötig waren, mit dem Mandanten zusammengestellt und sie an unsere Ansprechpartnerin der Mitgliederhilfe gemailt“, erzählt die Kanzleiinhaberin weiter. Über den gleichen Weg leitete die Kanzlei die fertige Lohnabrechnung zurück an den Mandanten. „Es war recht unkompliziert.“ Überhaupt sei die Zusammenarbeit mit DATEV reibungslos verlaufen, so Sandra Poorhosaini, sie habe sich in jedem Moment gut unterstützt gefühlt: „Ich war echt begeistert.“
Dass es einmal zu einer vergleichbaren Situation in ihrer eigenen Kanzlei kommen kann, ist gar nicht so unrealistisch. Denn auch in ihrer Kanzlei, das gibt Sandra Poorhosaini offen zu, ist der Lohn das Nadelöhr. Daher würde sie, sollten ihre eigenen Lohnsachbearbeiter einmal ausfallen, auch selbst sofort auf die DATEV-Mitgliederhilfe zurückgreifen. „Und das kann ich jeder Berufskollegin und jedem Berufskollegen auch uneingeschränkt empfehlen.“
Im Video „DATEV-Lohndienstleistung Mitgliederhilfe“ wird erläutert, wie die kurzfristige Unterstützung in der Praxis aussehen kann.
