Steuerberatung 2020 - 21. Oktober 2015

Zukunftsinitiative der BStBK

Selbstständige Steuerberater kommen nicht umhin, die Zu­kunfts­fähig­keit der eigenen Kanzlei stetig zu ve­ri­fi­zieren und von Zeit zu Zeit einer ein­ge­hen­den Prü­fung zu unter­ziehen.

Meist reicht die Zeit im hektischen Kanzleialltag gerade noch aus, den zahlreichen neuen gesetzlichen Regelungen, wie jüngst dem Mindestlohngesetz, aktuellen Gerichtsentscheidungen und neuesten Entwicklungen durch die zunehmende Digitalisierung im Wege des E-Government gerecht zu werden. In der jüngeren Vergangenheit forderten die reibungslose Umsetzung der E-Bilanz, ELSTER und ELStAM beziehungsweise KiStAM die Kanzleien heraus. An Zeit für strategische Veränderungen fehlt es demgegenüber häufig, von dem Aufbau neuer Geschäftsfelder ganz zu schweigen. Auch wenn klar ist, dass das Kerngeschäft, die steuerberatende Tätigkeit, erhalten bleibt, zeichnet sich eine Reihe von Veränderungen deutlich ab. Die Kanzleien müssen mit der steigenden Zahl von Gesetzesänderungen, der Flut an Gerichtsentscheidungen, den wachsenden Mandantenbedürfnissen, den digitalen He­rausforderungen und dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel umgehen lernen und Lösungen entwickeln.

Zukunftsinitiative „Steuerberatung 2020“

Um die Berufsangehörigen bei diesen Herausforderungen und in ihrem Strategieprozess zu unterstützen, initiierte die BStBK gemeinsam mit allen 21 Steuerberaterkammern die Zu­kunfts­ini­tia­tive „Steuerberatung 2020“. Ausgehend von den sieben Thesen zur Zukunft des Berufs (den sogenannten Münsteraner Thesen), wurden die drängendsten Herausforderungen, der Wettbewerb um Mitarbeiter sowie der Wettbewerb um Mandanten, in zwei Zukunfts-Workshops diskutiert. Stellvertretend für den gesamten Berufsstand erarbeiteten mehr als 60 Vertreter aller Steuerberaterkammern Lösungen und Chancen, mit denen sich Steuerberater sowohl als attraktive Arbeitgeber wie auch als attraktive Pro­blemlöser positionieren können.

Mindestanforderungen

Die Dokumentation enthält eine klare Empfehlung an alle Steuerberater. Bevor über die zukünftige strategische Ausrichtung der eigenen Kanzlei nachgedacht wird, sollte zunächst der Status quo der Kanzlei bestimmt werden. Dabei muss kritisch hinterfragt werden, ob die Kanzlei die heutigen Mindestanforderungen (noch) erfüllt. Kann die Kanzlei den Kernkompetenzen des Steuerberaters gerecht werden? Hat die Kanzlei ein klares Dienstleistungsportfolio mit den erforderlichen Kernkompetenzen? Verfügt die Kanzlei über ein professionelles Erscheinungsbild? Gibt es optimierte und standardisierte Basisprozesse? Nimmt der Steuerberater regelmäßig an Fortbildungen teil? Haben die Mitarbeiter optimale Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung? Und zu guter Letzt: Bietet die Kanzlei für die Mitarbeiter attraktive, also zeitgemäße Ar­beits­be­din­gungen?

Wettbewerb um Mandanten

Erst im zweiten Schritt sollte die Kanzlei strategisch weiterentwickelt werden. Wie muss ich meine Kanzlei aufstellen, damit sie für bestehende Mandatsverhältnisse attraktiv bleibt und ich mich im Wettbewerb um neue Mandanten behaupten kann? In den Kanzleien zeichnet sich der Trend ab, dass die Anforderungen der Mandanten steigen. Um hier Hilfestellungen zu geben, haben wir im Rahmen von „Steuerberatung 2020“ neben den Vorbehaltsaufgaben eine Reihe von zu­­kunfts­­träch­­tigen Geschäftsfeldern ausgemacht. Darüber hinaus konnten sechs verschiedene Kanzlei­typen definiert werden: traditionelle Einzelkanzlei, fortschrittliche Einzelkanzlei, Sozietät mit klassischer Ausrichtung und Sozietät mit spezialisierter Ausrichtung, die nationale Steuer­­be­­ra­­tungs­­ge­­sell­­schaft und die multiprofessionelle Beratungsgesellschaft. lm Rahmen einer Kanzlei- und Umfeldanalyse müssen folgende Überlegungen angestellt werden: Wie schätze ich die Kanzlei in Bezug auf den Markt und das zukünftige Marktvolumen (Kundenpotenzial, Bedarf Marktvolumen, Wettbewerbsintensität) ein? Weiter sollten Potenzialanalysen zur Ziel­­grup­­pen­­spe­­zia­­li­sierung, zur Lösungsspezialisierung, aber auch eine Potenzialanalyse der eigenen, verfügbaren Mitarbeiter durchgeführt werden. Nach der Bestandsaufnahme kann eine Orientierung an den sechs Kanzleikandidaten erfolgen. Die so entstandenen Entwicklungswege können eine zukünftige Ausrichtung der Kanzlei nur exemplarisch skizzieren. Ob und wie sie umgesetzt werden, hängt entscheidend von der Mandantenstruktur und dem eigenen Kanzleiportfolio ab. Darüber hinaus wurden weitere Handlungsfelder im Zuge von „Steuer­be­ratung 2020“ ausgemacht. Kanzleiinhaber sollten sich neben der Standortbestimmung mit modernem Kanzleimanagement, Marketing und Akquise sowie der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen auseinandersetzen.

Wettbewerb um Mitarbeiter

Eine Steuerberaterkanzlei kann dauerhaft nur mit hoch qualifizierten und kompetenten Mitarbeitern erfolgreich sein. Der demografische Wandel hat die Steuer­be­rater­kanzleien bereits erreicht. So gestaltet sich die Suche nach Auszubildenden und qualifizierten Mitarbeitern zunehmend schwierig. Nach der Potenzialanalyse obliegt es zuvorderst den Steuer­be­ra­ter­kanzleien, sich beim Bedarf an neuen Mitarbeitern als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren und kritisch zu hinterfragen: Wieso sollten junge Menschen gerade in unserer Kanzlei arbeiten wollen? Wie können wir junge Menschen für eine steuerberatende Tätigkeit begeistern? Gerade Letzteres wird durch den fehlenden Bekanntheitsgrad des Ausbildungsberufs „Steuerfachangestellte/-r“ erschwert: Laut einer von der BStBK in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage können sich nur sechs Prozent der befragten Jugendlichen eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten vorstellen. Um hier den Berufsstand zu unterstützen, hat die BStBK gemeinsam mit den 21 Steuer­be­ra­ter­kammern die Nachwuchskampagne „Mehr als du denkst“ weiterentwickelt. Hier ist ein Relaunch der Internetseite www.mehr-als-du-denkst.de erfolgt, und Informationsmaterialien, wie Flyer, Plakate, Give-aways, wurden mit einem neuen, zeitgemäßen Design versehen.

Fazit

Die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern unterstützen den Berufsstand weiterhin im Rahmen des Zukunftsprozesses. Sie setzen sich für ein modernes Berufsrecht und die Verbesserung des materiellen Steuerrechts ein. So werden die Ergebnisse des Projekts „Steuer­beratung 2020“ die Arbeit der Kammern in den nächsten Jahren weiter leiten. Es bleibt jedoch unumgänglich, dass sich jede Kanzlei selbst mit der eigenen strategischen Ausrichtung befasst, um sich auch über das Jahr 2020 hinaus zukunftsfähig aufzustellen.

MEHR DAZU

Um die Kanzleien „fit für morgen“ zu machen, stellt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) den Berufsangehörigen das Online-Seminar „Steuerberatung 2020 – Die zukunftsfähige Kanzlei“ zur Verfügung. Das Seminar zeigt Lösungen und Chancen auf, mit denen sich Kanzleien im „Wettbewerb um Mandanten“ und im „Wettbewerb um Mitarbeiter“ behaupten können. Der Filmvortrag ist kostenlos auf der Website www.bstbk.de und auf ­www.dws-steuerberater-online.de abrufbar.

Um das Berufsbild des Steuerberaters bekannter und sein Image für junge Erwachsene attraktiver zu gestalten, hat die DATEV die Initiative „Rock Deine Zukunft“ ins Leben gerufen (www.rock-deine-zukunft.de). Im Rahmen dieser Initiative finden Sie unter www.datev.de/­arbeitgeber-stb Angebote, die Sie dabei unterstützen, sich als attraktiver Arbeitgeber aufzustellen.

Zur Autorin

NS
Nora Schmidt-Kesseler

Dipl. Finanzwirtin (FH)/Rechtsanwältin, Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer

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