Überhöhte Festsetzung der Einkommensteuer - 20. September 2018

Schadenersatz ist kein Arbeitslohn

Schaden­ersatz des Ar­beit­gebers für über­höhte Ein­kom­men­steuer­fest­setzung führt nicht zu Arbeits­lohn

Wird der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Schadenersatz gegen seinen Arbeitgeber erfüllt, der auf einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt das beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss.

Voraussetzung ist, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist, die Einkommensteuer also ohne die Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung des Arbeitgebers niedriger festgesetzt worden wäre (BFH, VI-R-34/16).

Fotos: Abscent84, erhui1979 / Getty Images