Gesetzliche Änderungen - 15. November 2017

Päckchen voller Paragrafen

Immer zum Jahres­wechsel lässt sich der Gesetz­geber nicht lumpen und packt uns viele neue Re­ge­lun­gen unter den Christ­baum. Damit Sie vor lauter milden Gaben noch den Durch­blick be­halten, haben wir das Wich­tigste für Sie zu­sammen­ge­fasst – ohne Anspruch auf Voll­ständig­keit, aber dafür mit den besten Wünschen für das neue Jahr.

Arbeitsrecht

Mindestlohn ohne Ausnahme (Januar 2018)
Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Branchen. Für Teile des Handwerks galten auf Basis des Arbeitnehmer-Entsende- und -Überlassungsgesetzes bisher eigene Tarife, die oft über 8,50 Euro pro Stunde lagen. Auch sie müssen umgestellt werden.

Mehr Geld für Elektriker (Januar 2018)
Auch Elektriker können sich ab dem 1. Januar 2018 über mehr Geld freuen: Dann steigt für sie der Mindestlohn bundeseinheitlich auf 10,95 Euro, ein Jahr später noch einmal auf 11,40 Euro.

Neues Werkvertragsrecht beim Bau (Januar 2018)
Für alle neuen Werkverträge der Baubranche gilt ein neues Vertragsrecht mit den Besonderheiten des Bauvertrags. §§ 631ff. BGB haben dazu explizit den Verbraucherbauvertrag aufgenommen. Auch Verträge für Architekten und Bauträger werden gesetzlich neu geregelt.

Mehr Schutz für Mütter (Januar 2018)
Die Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) gilt auch für Schülerinnen und Studentinnen. Sie sind damit von Pflichtveranstaltungen befreit. Die Frist verlängert sich bei einem behinderten Kind. Jeder Arbeitsplatz ist zu überprüfen, ob schwangere oder stillende Frauen besonders geschützt werden müssen – auch wenn dort nicht mit chemischen, biologischen oder physikalischen Stoffen gearbeitet wird. Arbeiten in einem vorgegebenen Zeittempo sind verboten.

Rente

Betriebsrenten gegen Altersarmut (Januar 2018)
Um Betriebsrenten besonders für kleine Betriebe attraktiver zu machen und Geringverdiener vor Altersarmut zu schützen, erhalten Arbeitgeber einen Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Dafür müssen sie Beiträge zwischen 240 bis 480 Euro jährlich zahlen.

Erwerbsminderungsrente (Januar 2018)
Wer künftig von Erwerbsminderung betroffen ist, wird schrittweise bis 2024 durchschnittlich bis zu sieben Prozent mehr Rente erhalten. Wer schon in jungen Jahren seinen Beruf nicht mehr voll ausüben konnte, wird bei der Rente so behandelt werden, als hätte er bis 65 voll gearbeitet.

Ost- und WestRenten angleichung (Juli 2018)
Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden in sieben Schritten bis 2025 angeglichen. Ab dem 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost auf 95,8 Prozent des Westwerts gehoben, in den Folgejahren um jeweils 0,7 Prozent.

Steuern

Neue Abgabe für Fonds (Januar 2018)
Heimische Investmentfonds müssen inländische Dividenden und Immobilienerträge mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belegen. In- und ausländische Fonds werden damit steuerlich gleichgestellt, ebenso Gewinn ausschüttende Fonds mit Gewinn thesaurierenden.

Unangemeldete Kassenprüfung (Januar 2018)
Laut sogenanntem Kassengesetz dürfen Finanzämter Betriebe mit elektronischen Registrierkassen ohne Ankündigung prüfen – auch während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten.

Höhere Werte für geringwertige Wirtschaftsgüter (Januar 2018)
Die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter werden angehoben.

Mehr Geld für Familien
Der Grundfreibetrag und der Unterhaltshöchstbetrag steigen um je 180 Euro; der Kinderfreibetrag um 72 Euro. Für jedes Kind gibt es zwei Euro mehr Kindergeld.

Steuererklärungen später abgeben (Dezember 2018)
Steuererklärungen müssen erst bis zum 31. Juli des Folgejahrs beim Finanzamt eingehen; für 2018 also bis zum 31. Juli 2019. Steuerberater haben künftig bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahrs Zeit für die Abgabe.

Verbraucher

Neues Gewährleistungsrecht (Januar 2018)
Ab 1. Januar 2018 tritt eine Reform des Kaufrechts in Kraft, die im Wesentlichen aus einer Kodifizierung der Rechtsprechung in den sogenannten Einbaufällen besteht. Dadurch bieten sich vor allem für Händler künftig mehr Vorteile als Nachteile.

Mehr Verbraucherschutz im Reiserecht (Juli 2018)
Ab dem 1. Juli 2018 gilt die neue Pauschalreiserichtlinie. Der bei Pauschalreisen geltende Verbraucherschutz gilt dann auch für Reisen, die ein Kunde oder ein Reisebüro zusammengestellt hat. Tagesreisen ab 500 Euro sind einbezogen.

500-Euro-Schein wird abgeschafft (Dezember 2018)
Die Europäische Zentralbank will gegen Ende 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr ausgeben. Verbraucher können nur noch bis Ende 2018 mit der Banknote zahlen.

Keine Gebühren bei Kartenzahlung (13. Januar 2018)
Ab dem 13. Januar 2018 entfallen europaweit Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Verbraucher erhalten mehr Rechte, zum Beispiel bei Betrug, grober Fahrlässigkeit oder Fehlüberweisungen. Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister unterstehen der Finanzdienstleistungsaufsicht. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen ist im Falle einer Anschlussfinanzierung und Umschuldung nur erforderlich, wenn die Darlehenssumme deutlich höher ist.

Fahrverbot für Diesel (Januar 2018)
Ab Januar gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für Dieselautos. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart gibt damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht.

Automatischer Notruf für neue Pkw und Transporter (April 2018)
Neue Pkw-Modelle müssen ab April 2018 mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein. Dieser E-Call wird europaweit vorgeschrieben. Bei einem schweren Unfall alarmiert er den Rettungsdienst und übermittelt die Position des Autos an die Rettungsleitstelle.

All-IP ersetzt ISDN (2018 über das Jahr hinweg)
ISDN-Anschlüsse in Deutschland werden nach und nach durch IP-Anschlüsse ersetzt. Das Internetprotokoll (IP) wird als gemeinsame Sprache für Internet und Telekommunikation verwendet. Lediglich die Telefonie funktioniert noch nicht überall mit IP-Technik.

Sonstiges

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Mai 2018)
Die neue europaweite Datenschutzgrundverordnung präzisiert die bereits geltenden Vorgaben in Deutschland. Alle datenverarbeitenden Unternehmen innerhalb der EU unterliegen der neuen Regelung, die zudem auch für nicht in Europa ansässige Unternehmen gilt, sofern diese ihre Dienste auch auf dem europäischen Markt anbieten.

E-Angebote für öffentliche Ausschreibungen (November 2018)
Ab November stellen die obersten Bundesbehörden auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung) um. Unternehmen können diesen Einrichtungen dann ihre Rechnungen digital über ein webbasiertes Verwaltungsportal stellen. Für die übrigen öffentlichen Auftraggeber gilt die Regelung ab November 2019. Ab November 2020 wird die E-Rechnung Pflicht. Technischer Standard soll die „X-Rechnung“ sein.

Foto: mingcreative / Getty Images

Zum Autor

Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

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