Meldungen aus verschiedenen Gesetzesbereichen
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Unterhaltsleistungen können nur dann gemäß § 33a Abs. 1 EStG zum Abzug zugelassen werden, sofern sie dazu bestimmt und geeignet sind, dem laufenden Lebensbedarf des Unterhaltsempfängers im Veranlagungszeitraum der Unterhaltszahlung zu dienen. Liegen diese Voraussetzungen nur für einige Monate des Jahrs der Unterhaltszahlung vor, muss der Unterhaltshöchstbetrag aus § 33a Abs. 1 EStG gemäß § 33a Abs. 3 Satz 1 EStG entsprechend aufgeteilt werden.
Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung unzulässig
Eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung ist nur dann zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden.
FG Düsseldorf, 11-K-3448/15-H-L
Umsatzsteuer
EuGH-Vorlage zu Sportvereinen
Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen. Er hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.
Steuerfreie Besorgungsleistung im Zusammenhang mit Opernkarten
Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgasts Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt eine Besorgungsleistung im Sinne von § 3 Abs. 11 UStG vor, die steuerfrei ist, sofern die Umsätze der Oper der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20a Satz 1 UStG unterliegen.
Sonstiges Steuerrecht
Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen
Werden mit einer Immobilie zusammen gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt auch für Gegenstände, die werthaltig sind, sofern keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen.
Arbeitsrecht
Spontanurlaub rechtfertigt fristlose Kündigung
Nimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub und erscheint er auch nach Aufforderung nicht im Betrieb, ist eine Kündigung gerechtfertigt. Denn es liegt eine beharrliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vor.
Familienrecht
Smartphone und Internet genügen nicht für Kindeswohlgefährdung
Familiengerichtliche Auflagen zur Mediennutzung eines Kindes sind nicht bereits dann zulässig, wenn das Kind im Besitz eines Smartphones ist und freien Internetzugang hat. Derartige Auflagen seien nur geboten, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden könne.
OLG Frankfurt a. M., 2-UF-41/18
Sonstiges Recht
„Lieferverkehr frei“ – aber nicht für Anwaltspost
Holt ein Rechtsanwalt seine Post mit dem Auto bei einer Filiale in der Fußgängerzone ab, handelt es sich nicht um Lieferverkehr. Geklagt hatte ein Anwalt, der ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro vermeiden wollte.
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