Meldungen aus verschiedenen Gesetzesbereichen
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Scheidungskosten nun nicht mehr abziehbar
Anders als nach bisheriger Rechtsprechung sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Aufgrund einer seit 2013 geltenden Neuregelung fallen die Kosten eines Scheidungsverfahrens nun unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten.
Abzug von Unterhaltsaufwendungen
Während Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 5 EstG beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen zu berücksichtigen ist, gilt dies nicht für das Kindergeld.
Grundstücksverkauf nach Betriebsaufgabe
Der Verlust bei einer Grundstücksveräußerung ist nicht bei den gewerblichen Einkünften, sondern nur eingeschränkt bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen, wenn langjährig land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nach einer Betriebsaufgabe veräußert werden.
Wärmeentnahme aus Blockheizkraftwerk
Die Entnahme von Wärme unterliegt der Einkommensteuer. Dabei kann sich der Wert der Nutzungsentnahme am Preis orientieren, zu dem die Gesellschaft Wärme an einen Dritten gegen Entgelt liefert.
Steuerliches Verfahrensrecht
Übernahme von Arbeitgeberangaben zum Arbeitslohn
Einem Steuerpflichtigen kann grobes Verschulden nicht vorgeworfen werden, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, etwa weil die Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers gezahlte Kinderzulagen enthielten.
Arbeitsrecht
Verwertungsverbot bei Überwachung mittels Keylogger
Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig; es sei denn, es besteht ein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung.
Sozialrecht
Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei
Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei. Das gilt auch dann, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind.
Versicherungsrecht
Verlust des Versicherungsschutzes
Wer durch Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, hat keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung, wenn mithilfe dieses Schlüssels Gegenstände aus seiner Wohnung entwendet werden.