Gebäudeteilung +++ Sanierungen +++ Nachrichten-Ticker
Gebäudeteilung
Vorsteueraufteilung
Gebäudeteilung
Gemischt genutzte Gebäude: Die Verwendung des Gesamtgebäudes ist entscheidend.
Der BFH hat im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 9. Juni 2016 C-332/14 entschieden (BFH, XI-R-31/09, LEXinform (Dok.-Nr. 0445138)), dass bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes – im Gegensatz zu den laufenden Aufwendungen – für die Aufteilung der Vorsteuer nicht darauf abgestellt werden kann, welche Aufwendungen in bestimmte Teile des Gebäudes eingehen; vielmehr kommt es insoweit auf die Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes an. Bei der Vorsteueraufteilung ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig – das heißt wenn die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen miteinander vergleichbar sind – eine sachgerechte und präzisere Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel.
Sanierungen
Herstellungskosten statt Sofortabzug
Sanierungen
Schönheitsreparaturen, die ein Gebäude vermietbar machen, gehören zu den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Der BFH hat mit drei Urteilen vom 14. Juni 2016 (BFH, IX-R-25/14, IX-R-15/15, IX-R-22/15, LEXinform (Dok.-Nr. 0445137)) den Begriff der „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ in § 6 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Fälle konkretisiert, in denen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen reine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Danach gehören auch reine Schönheitsreparaturen sowie Maßnahmen, die das Gebäude erst betriebsbereit (vermietbar) machen oder die es über den ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessern (Luxussanierung), zu den „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.
Nachrichten-Ticker
Nachrichten-Ticker
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug
Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Damit widerspricht der BFH ausdrücklich der Auffassung der Finanzverwaltung, die in allen Krankenkassenleistungen aufgrund eines Bonusprogramms eine Beitragserstattung gesehen hat.
BFH, X-R-17/15; LEXinform (Dok.-Nr. 0445056)
Steuerpflichtige Entschädigungszahlung an Feuerwehrleute
Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind steuerbare Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Zu den steuerbaren Einkünften zählen alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen.
BFH, IX-R-2/16; LEXinform (Dok.-Nr. 0445055)
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Abfindungszahlung an Erbprätendenten abzugsfähig
Entrichtet ein Erbe eine Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen der Erbenstellung, ist diese Zahlung als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
BFH, II-R-24/15; LEXinform (Dok.-Nr. 0445018)
Körperschaftsteuer
Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs
Werden bei einer Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einen Erwerber oder eine diesem nahestehende Person übertragen (sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb), sind insoweit die bis zum Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste steuerlich nicht mehr abziehbar.
FG Münster, 9-K-2794/15-K-F; LEXinform (Dok.-Nr. 0445007)
Arbeitsrecht
Massenentlassung – Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat
Ein Arbeitgeber darf das Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) als beendet ansehen, wenn der Betriebsrat keine weitere Verhandlungsbereitschaft über Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung von Massenentlassungen erkennen lässt.
BAG, 2-AZR-276/16; LEXinform (Dok.-Nr. 0445122)
Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen
Nach § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG sind rückständige Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein nur dann insolvenzgeschützt, wenn der Anspruch darauf bis zu zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar auf Leistungen, die nach der Versorgungsregelung als Kapitalleistungen und nicht als Renten zu erbringen sind.
BAG, 3-AZR-411/15; LEXinform (Dok.-Nr. 0445102)
Erbrecht
Formunwirksames Testament
Ein handschriftliches Testament, das die Erblasserin im Text nicht selbst geschrieben, aber selbst unterschrieben hat, ist ein im zivilrechtlichen Sinne form-unwirksames Testament, aber keine im strafrechtlichen Sinne unechte Urkunde.
OLG Hamm, 10-U-83/15; LEXinform (Dok.-Nr. 0445013)