+++ Vermischte Daten +++ Audit-Markt +++ Kampf gegen Steuerflucht
106.029 Steuernummern doppelt vergeben
Vermischte Daten
106.029 Steuernummern doppelt vergeben
Obwohl jedem Steuerpflichtigen laut Abgabenordnung nur eine Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet werden darf, ist es seit 2010 in 106.029 Fällen zur Vergabe mehrerer Nummern gekommen. Diese Mehrfachzuweisungen würden durch die Stilllegung der überzähligen Steuer-Identifikationsnummern bereinigt. Die Zuordnung einer Steuer-Identifikationsnummer zu mehr als einer Person sei softwareseitig ausgeschlossen. Allerdings gebe es den Sachverhalt der „Datenvermischung“, schreibt die Bundesregierung. Das bedeute, dass zu einer Steuer-Identifikationsnummer die Daten zu mehr als einem Steuerpflichtigen gespeichert seien. Dazu lägen 2.500 Hinweise vor, von denen 440 aufgeklärt worden seien.
Reformen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Abschlüsse
Audit-Markt
Reformen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Abschlüsse
Das Parlament hat am 3. April 2014 neue Regeln verabschiedet, um für eine größere Auswahl auf dem von vier dominanten Gesellschaften (die großen Vier) beherrschten Markt für Abschlussprüfungen zu sorgen. Die Vorschriften sind vorab mit dem Rat vereinbart worden und sollen auch die Qualität und Transparenz der Abschlussprüfungen in der EU verbessern und mögliche Interessenkonflikte vermeiden helfen.
Die Rolle der Rechnungsprüfer wurde wegen der Finanzkrise infrage gestellt. Folgende Ziele sollen erreicht werden:
- eine bessere Qualität für die Abschlussprüfungen,
- mehr Offenheit und Transparenz auf dem Markt für Abschlussprüfungen,
- Ausschreibungsverfahren bei Unternehmen von öffentlichem Interesse,
- Unabhängigkeit prüfungsfremder Leistungen.
EU beschließt automatischen Informationsaustausch
Kampf gegen Steuerflucht
EU beschließt automatischen Informationsaustausch
Nach Verhandlungen, die sechs Jahre angedauert haben, haben die EU-Mitgliedstaaten am 24. März 2014 die Verschärfung der Zinssteuerrichtlinie verabschiedet.
Damit verpflichten sie sich zu einem automatischen Informationsaustausch über Zinserträge ihrer Bürger in einem anderen EU-Staat. Nun können auch die Verhandlungen der EU mit der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino Fahrt aufnehmen.
Die EU setzt nun den von der OECD entwickelten und von der G20 gebilligten einheitlichen weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch um. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet sicherzustellen, dass das EU-Recht mit dem Erlass der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bis Ende 2014 vollständig an den neuen weltweiten Standard angeglichen ist.
Die Staats- und Regierungschefs haben die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino aufgefordert, sich uneingeschränkt zu verpflichten, den automatischen Informationsaustausch umzusetzen und sich der Initiative der Erstanwender anzuschließen. Die Kommission wird die Verhandlungen mit diesen Staaten zügig fortsetzen, damit sie bis Jahresende abgeschlossen werden können.