Des einen Freud, des anderen Leid +++ Gesetzesinitiative +++ Nicht mehr steuerfrei
Künstlersozialabgabe
Des einen Freud, des anderen Leid
Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist zu Beginn des Jahres 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent angestiegen. Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten mit einer künstlerischen oder publizistischen Leistung beauftragen und das nicht nur gelegentlich tun, müssen auf die Entgeltsumme diesen Satz aufschlagen und an die Künstlersozialkasse (KSK) abführen.
Bereits erfasste Betriebe sowie alle Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sollen bei der regulären Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung alle vier Jahre geprüft werden, kleinere Betriebe jeweils alle zehn Jahre.
Die Betriebe müssen bei der Prüfung der Abgabepflicht viele Fragen klären: Wer ist Künstler? Wann ist ein Auftrag „nicht nur gelegentlich“? Wie beeinflusst die Rechtsform des Auftragnehmers die Abgabepflicht?
Gesetzesinitiative
Steuervereinfachung
Gesetzesinitiative
Der Bundesrat hat einen umfangreichen Plan zu Steuervereinfachungen vorgelegt. In dem von ihm eingebrachten Gesetzentwurf (18/1290) wird unter anderem eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages, die Erhöhung von Pauschbeträgen für behinderte Menschen sowie die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer vorgeschlagen.
So sollen etwa die Einzelnachweise für die Kosten der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht mehr notwendig sein. Stattdessen soll der typische Aufwand pauschal mit 100 Euro im Monat anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers vorliegen.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der den Arbeitnehmern den Nachweis geringer Werbungskosten erspart, soll um 130 auf 1.140 Euro angehoben werden.
Bei den Pflegekosten soll die bisher übliche pauschale Kürzung dieser Kosten um die Haushaltsersparnis (bei dauerhafter Unterbringung in einem Pflegeheim) entfallen. Stattdessen sollen die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung bei einer Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein. Die Behindertenpauschbeträge sollen nach Vorstellungen des Bundesrates durch Zuschläge erhöht werden.
Nicht mehr steuerfrei
Verkaufte Lebensversicherungen
Nicht mehr steuerfrei
Nach einem Verkauf von Lebensversicherungen sollen die Auszahlungen nach dem Willen des Deutschen Bundestags bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls.
Es gebe inzwischen regelrechte Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen. Diese Anlagemodelle zeigen, dass beim entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme entfällt, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant sind.