- 17. Juli 2014

Nachrichten Steuer und Recht

Des einen Freud, des anderen Leid +++ Gesetzesinitiative +++ Nicht mehr steuerfrei

Des einen Freud, des anderen Leid

Künstlersozialabgabe

Des einen Freud, des anderen Leid

Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist zu Beginn des Jahres 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent an­ge­stiegen. Unter­nehmen, die selbst­ständige Künstler oder Publi­zisten mit einer künstle­rischen oder publi­zis­tischen Leistung be­auf­tragen und das nicht nur ge­legent­lich tun, müssen auf die Ent­gelt­summe diesen Satz auf­schlagen und an die Künstler­sozial­kasse (KSK) abführen.
Bereits erfasste Betriebe sowie alle Unter­nehmen mit mehr als 20 Be­schäf­tig­ten sollen bei der re­gu­lären Be­triebs­prü­fung durch die Deutsche Renten­ver­si­che­rung alle vier Jahre geprüft werden, kleinere Betriebe jeweils alle zehn Jahre.
Die Betriebe müssen bei der Prüfung der Ab­gabe­pflicht viele Fragen klären: Wer ist Künstler? Wann ist ein Auftrag „nicht nur ge­legent­lich“? Wie be­ein­flusst die Rechts­form des Auf­trag­nehmers die Abgabepflicht?

Gesetzesinitiative

Steuervereinfachung

Gesetzesinitiative

Der Bundesrat hat einen umfangreichen Plan zu Steuervereinfachungen vorgelegt. In dem von ihm eingebrachten Gesetzentwurf (18/1290) wird unter anderem eine Erhöhung des Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trages, die Erhöhung von Pauschbeträgen für behinderte Menschen sowie die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer vorgeschlagen.
So sollen etwa die Einzelnachweise für die Kosten der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht mehr notwendig sein. Stattdessen soll der typische Aufwand pauschal mit 100 Euro im Monat anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers vorliegen.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der den Arbeitnehmern den Nachweis geringer Werbungskosten erspart, soll um 130 auf 1.140 Euro angehoben werden.
Bei den Pflegekosten soll die bisher übliche pauschale Kürzung dieser Kosten um die Haus­halts­er­spar­nis (bei dauerhafter Unterbringung in einem Pflegeheim) entfallen. Stattdessen sollen die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung bei einer Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein. Die Behindertenpauschbeträge sollen nach Vorstellungen des Bundesrates durch Zuschläge erhöht werden.

Nicht mehr steuerfrei

Verkaufte Lebensversicherungen

Nicht mehr steuerfrei

Nach einem Verkauf von Lebensversicherungen sollen die Auszahlungen nach dem Willen des Deutschen Bundestags bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls.
Es gebe inzwischen regelrechte Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen. Diese Anlagemodelle zeigen, dass beim entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme entfällt, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant sind.