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Zugriff auf Kassendaten
Außenprüfung
Zugriff auf Kassendaten
Einzelhändler sind verpflichtet, sämtliche Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen, damit die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung darauf zugreifen kann.
Mit Urteil vom 16. Dezember 2014 (BFH, X R 42/13; LEXinform Dok.-Nr. 0443097) hat der X. Senat des BFH entschieden, dass Einzelhändler nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet sind, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen.
Wird dabei eine PC-Kasse verwendet, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen aufzeichnet und diese dauerhaft speichert, sind die damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar.
Die Finanzverwaltung kann dann im Rahmen einer Außenprüfung nach § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung (AO) auf die Kasseneinzeldaten zugreifen.
Keine Übermittlung per Fax
Einkommensteuer/Umsatzsteuer
Keine Übermittlung per Fax
Einkommensteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen können nicht wirksam per Telefax übermittelt werden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 20. Januar 2003, BStBl. I S. 74, mit sofortiger Wirkung aufgehoben (BMF, Schreiben [koordinierter Ländererlass] IV A 3 − S-0321/ 07/ 10003 vom 16.04.2015; LEXinform Dok.-Nr. 5235565). Das aufgehobene Schreiben referenzierte auf das BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 (V R 31/01), wonach eine Umsatzsteuer-Voranmeldung wirksam per Telefax übermittelt werden könne.
Die Grundsätze dieses Urteils zur Telefax-Übermittlung sind aber nur auf sämtliche Steuererklärungen anzuwenden, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen vorschreibt. Somit können beispielsweise Lohnsteuer-Anmeldungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen per Telefax wirksam übermittelt werden, nicht jedoch beispielsweise Einkommensteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum.
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat hierzu ergänzend darauf hingewiesen (Erlass vom 21.01.2003 − S-0321 A – 446), dass keine Verpflichtung der Finanzämter bestehe, zusätzliche Telefax-Verbindungen einzurichten beziehungsweise weitere Telefax-Geräte anzuschaffen. Sofern zum Abgabetermin die vorhandenen Anschlüsse überlastet sein sollten und damit Anmeldungen verspätet eingehen, gehe dies zulasten der Steuerpflichtigen.
Nachrichten-Ticker
Nachrichten-Ticker
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Anrechnung steuerfreier Zuschüsse zur Kranken-oder Pflegeversicherung auf Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung oder Pflegepflichtversicherung
MFW/BW, 3 − S-0622/76 (LEXinform Dok.-Nr. 5235520)
Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen
BFH, IX-R-22/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443140)
Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung
BFH, X-R-7/13 (LEXinform Dok.-Nr. 0443163)
Rückstellungen von Ärzten für Honorarrückforderungen der Krankenkassen
BFH, VIII-R-13/12 (LEXinform Dok.-Nr. 0443162)
Zinsswap-Geschäfte sind keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
BFH, IX-R-13/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443139)
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung
BFH, V-R-60/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443161)
Umsatzsteuer-Voranmeldungen einer Vorratsgesellschaft und bei Übernahme eines Firmenmantels
BMF, IV D 3 − S-7346/15/10001 (LEXinform Dok.-Nr. 5235570)
Miet-/Immobilienrecht
Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz
BGH, VIII-ZR-197/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443142)
Vertragsrecht
Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als „TÜV neu“ verkauften Fahrzeugs
BGH, VIII-ZR-80/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443103)