Mehrarbeit +++ Nachmieter +++ Nachrichten-Ticker
Mehrarbeit
Arbeitslohn
Mehrarbeit
Beträge, die für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit gezahlt werden, stellen Arbeitslohn dar.
Das FG Münster hat entschieden (1-K-1387/15), dass an einen Feuerwehrmann gezahlte Beträge für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn darstellen. Die Zahlung sei Arbeitslohn, weil der Kläger sie als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitsleistung erhalten habe. Das unmittelbar auslösende Moment sei nicht die Verletzung von Arbeitgeberpflichten, sondern der Umfang der geleisteten Dienste des Klägers gewesen. Hieran knüpfe auch die konkrete Berechnung der Entschädigungshöhe an. Bei wertender Betrachtung habe der Zweck der Ausgleichszahlung nicht darin bestanden, einen Schaden im Privatvermögen auszugleichen. Unerheblich sei, dass der Anspruch vorrangig auf die Gewährung von Freizeitausgleich gerichtet sei, weil es nur auf den tatsächlichen Leistungsinhalt ankomme. Darüber hinaus sei der Sachverhalt vergleichbar mit Entschädigungszahlungen für verfallene Urlaubstage, die ebenfalls Arbeitslohn darstellten. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. IX-R-2/16 anhängig.
Nachmieter
Längerfristiges Mietverhältnis
Nachmieter
Der Mieter ist allein dafür zuständig, einen geeigneten Nachmieter zu suchen.
Der BGH hat entschieden (VIII-ZR-247/14), dass ein Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist und der wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus dem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters begehrt, allein dafür zuständig ist, einen geeigneten Nachmieter zu suchen. Ferner hat er den Vermieter über die Person des Nachmieters aufzuklären beziehungsweise ihm sämtliche Informationen zu geben, die der Vermieter benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können.
Nachrichten-Ticker
Nachrichten-Ticker
Einkommensteuer/Lohnsteuer
AfA-Berechnung bei vertraglicher Kaufpreisaufteilung
Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zugrunde zu legen, sofern sie nicht nur zum Schein getroffen wurde, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und das FG auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der Einzelumstände nicht zu dem Ergebnis kommt, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt bzw. wirtschaftlich nicht haltbar erscheint (BFH, IX-R-12/14).
Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Ausschluss des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger Arbeitnehmer mit dem EU-Recht in Einklang steht (BFH, I-R-62/13).
Steuerliche Gewinnermittlung
Das BMF nimmt Stellung zur Erhöhung (Aufstockung) von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, die in vor dem 1. Januar 2016 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen worden sind (BMF, IV-C-6 – S-2139b/13/10001).
Steuerliches Verfahrensrecht
Erstattung unionsrechtlicher Abgaben
Der BFH hat entschieden, dass unionsrechtliche Abgaben, soweit sie zu Unrecht erhoben wurden und dem Abgabepflichtigen deshalb zu erstatten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Zahlung durch den Abgabepflichtigen zu verzinsen sind (BFH, VII-R-32/14).
Steuererklärungsfristen
Die obersten Finanzbehörden der Länder geben die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2015 bekannt (MFW Baden-Württemberg, 3 – S-0320/53).
Umsatzsteuer
Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen Nahverkehr
Für die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist es unbeachtlich, wenn ein Taxiunternehmer die Personenbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern durch einen Subunternehmer vornehmen lässt (BFH, V-R-4/15).
Erbrecht
Prüfung von Zettel-Testamenten
Ein ernsthafter Testierwille kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist (OLG Hamm, 10-W-153/15)
Vertragsrecht
Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen
Der BGH hatte zu klären, wie weit die Haftung eines deutschen Reiseveranstalters geht, der beispielsweise eine Geländewagentour in Bulgarien vermittelt hatte, bei der sich der Kläger verletzte (BGH, X-ZR-4/15).