- 13. Februar 2019

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss

Zu­läs­sig­keit der Klage gegen einen Folge­be­scheid

§ 8 Abs. 4 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 2002 a. F. versagt den Verlustabzug auch dann vom Zeitpunkt der schädlichen Anteilsübertragung an, wenn die Zuführung des neuen Betriebsvermögens dieser zeitlich nachfolgt (BFH, I-R-13/16, [Bestätigung des Senatsurteils vom 05.06.2007 I R 9/06, BFHE 218, 207, BStBl. II 2008, 988). Der Verlustabzug ist, gegebenenfalls rückwirkend, in dem Feststellungsbescheid zum 31. Dezember desjenigen Veranlagungszeitraums zu versagen, in welchem die schädliche Anteilsveräußerung statt­gefunden hat. Eine Versagung des Verlustabzugs erst in dem Bescheid zum 31. Dezember des nachfolgenden Veranlagungszeitraums ist nicht möglich.

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