- 29. September 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Lohndienst­leister drängen in den Markt. Damit Man­dan­ten sich nicht ander­weitig orien­tie­ren, sollte der Lohn in den Kanz­leien nicht nur mit­laufen, sondern aktiv ge­staltet werden.

„Erstellen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung einfach online, intuitiv und ohne Vorkenntnisse leicht bedienbar. Dazu preiswert und ohne Steuerberater.“ Diese Werbeaussage macht deutlich, wie mit aller Macht Lohndienstleister in den Markt drängen. Sie bieten ihre Dienste online an. Und zu Dumping-Preisen.

Damit Mandanten sich nicht anderweitig orientieren, sollte der Lohn in den Kanzleien nicht nur mitlaufen. Denn die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist neben der Finanzbuchführung eines der Kerngeschäftsfelder einer Steuerberatungskanzlei. Vielfach sind es die Lohnsachbearbeiter, die die Lohnabrechnung eigenständig und routiniert durchführen. Mit einem klar strukturierten Beratungs- und Dienstleistungsangebot und einer entsprechenden Honorarpolitik wird der Lohn ein umsatz- und gewinnstarkes Geschäftsfeld. Es gibt also gute Gründe für den Chef, den Lohn aktiv zu gestalten. Es braucht nur den gewissen Weitblick, vielleicht auch etwas Pioniergeist.

Weitblick und Pioniergeist! Eigenschaften, die Mitbegründer und Ehrenvorstandsvorsitzender der DATEV eG, Dr. h.c. Heinz Sebiger innehatte. Er legte den Grundstein der DATEV vor 50 Jahren und sorgte für den Anschluss des steuerberatenden Berufsstands an die Informationstechnologie. Nun ist er am 25. August im Alter von 93 gestorben. Den Nachruf lesen Sie hier.

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Markus Korherr

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