Editorial - 14. März 2013

Liebe Leserinnen und Leser,

Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich mit dem Schutz geistigen Eigentums. Ein Thema mit zahlreichen rechtlichen Facetten

die April-Ausgabe des DATEV magazins beschäftigt sich mit dem Schutz geistigen Eigentums. Ein Thema mit zahlreichen rechtlichen Facetten, die wir in der Titelstrecke aufzeigen. Dass unser Titel so aktuell ist, verdanken wir dem Leistungsschutzrecht. Anfang März hat der Bundestag das Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet. Hart umkämpft von einer Lobby von Verleger- und Industrieverbänden. Es gab Entwurf um Entwurf. Der Rechtsausschuss des Bundestages einigte sich erst drei Tage vor der Bundestagsabstimmung auf eine neue Fassung. Der Gesetzentwurf wurde so lange nachgebessert, bis kaum etwas davon übrig blieb. Das schafft mehr Rechtsunsicherheit, als es eine angeblich vorhandene Regelungslücke schließt. Glücklich werden die Verleger damit nicht werden.
Aus meiner Sicht haben es die Verlage versäumt – ähnlich wie die Musikindustrie – tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Dabei war die Entwicklung einer radikalen Digitalisierung auch in diesem Bereich seit längerer Zeit abzusehen. Man kann nur hoffen, dass der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweist und man sich dort noch einmal eingehend mit dem Thema beschäftigt. Ich wünsche mir, dass nicht erst das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz kassieren muss. Bei der Gelegenheit verweise ich auf das Essay von Herrn Dr. Norbert Hölscheidt (DATEV magazin 4/2011), der das Bundesverfassungsgericht zunehmend in der Rolle des Ersatzgesetzgebers sieht.

Ich wünsche Ihnen viel Freude mit dieser Ausgabe.

Markus Korherr
Chefredakteur DATEV magazin

P.S.: Ihre Meinung zu dieser Ausgabe interessiert mich.
Schreiben Sie mir: magazin@datev.de.

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