- 27. Februar 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Bei komplexen Erbfällen bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.

Vermögen im Wert von 260 Milliarden Euro, so schätzt das Deutsche Ins­titut für Altersvorsorge, wird künftig Jahr für Jahr den Besitzer wechseln. In den vergangenen Jahrzehnten entstanden große Vermögen. Erbschaften von historischem Ausmaß werden prognostiziert – allein die Wahrscheinlichkeit, ein Haus zu erben, hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten nahezu verdoppelt.

Oft aber gestaltet sich der anstehende Erbfall komplex. Ist eine Erb­auseinandersetzung zu erwarten, etwa bei einer Erbengemeinschaft, oder gilt es, minderjährige Erben zu schützen, so bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Auf diese Weise ist eine professionelle Nachlassabwicklung durch eine fachkundige und neutrale Person gewährleistet.
Zunehmend veranlassen Mandanten ihren Steuerberater, als Testamentsvollstrecker ihren letzten Willen durchzusetzen, weil der Steuerberater aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit die Vermögensverhältnisse, aber auch die familiären Beziehungen bestens kennt. Im Titel wird das Institut der Testamentsvollstreckung skizziert, auf das besondere Verhältnis zu den Erben, aber auch auf mögliche Haftungsfallen hingewiesen, die bei gewissenhafter Ausübung des Amtes vermieden werden können.

Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe.

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Markus Korherr

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