- 25. September 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Die Finanzverwaltung fordert eine zunehmende Digitalisierung der Geschäftsprozesse – eine Herkulesaufgabe für die öffentliche Hand.

Steuern und Abgaben sind die Haupteinnahmequellen im öffentlichen Bereich. Durchgängige IT-unterstützte Prozesse können dazu beitragen, die Abrechnungen zu beschleunigen, und das bei hoher Qualität. Alle Stamm- und Bewegungsdaten werden zusammengeführt und die Bescheide automatisiert erstellt und an das Finanzverfahren übergeben.
So werden zuverlässig und schnell fließende Einnahmen generiert. Die Umsetzung ist für die öf­fent­liche Hand eine Herkulesaufgabe. Sie muss die nötigen Investitionen bei einer gleich­zei­tig an­ge­spann­ten Finanzlage tätigen. Darüber hinaus fordert die Fi­nanz­ver­wal­tung ei­ne zu­neh­men­de Di­gi­ta­li­sie­rung der Geschäftsprozesse. So sind steuerpflichtige öffentliche Betriebe spätestens ab 2016 dazu verpflichtet, die Bilanzdaten elektronisch an die Finanzbehörden zu über­mitteln. In München ist das neue System für die Bilanzierung bereits in den Produktivbetrieb gestartet.
Be­­reits in diesem Jahr ist das neue Vergaberecht der Europäischen Union in Kraft getreten. Die Vergabe muss sich nicht mehr nach dem niedrigsten Preis richten, sondern kann auch nach Um­welt- oder Sozialaspekten erfolgen.
Lesen Sie auch mehr über die Besonderheiten bei der Prüfung der öf­fent­li­chen Hand. Deren Hand­lungs­feld ist ein grundlegend anderes als das der meisten privatrechtlichen Gesellschaften.

Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe.

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Markus Korherr

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