Die Finanzverwaltung fordert eine zunehmende Digitalisierung der Geschäftsprozesse – eine Herkulesaufgabe für die öffentliche Hand.
Steuern und Abgaben sind die Haupteinnahmequellen im öffentlichen Bereich. Durchgängige IT-unterstützte Prozesse können dazu beitragen, die Abrechnungen zu beschleunigen, und das bei hoher Qualität. Alle Stamm- und Bewegungsdaten werden zusammengeführt und die Bescheide automatisiert erstellt und an das Finanzverfahren übergeben.
So werden zuverlässig und schnell fließende Einnahmen generiert. Die Umsetzung ist für die öffentliche Hand eine Herkulesaufgabe. Sie muss die nötigen Investitionen bei einer gleichzeitig angespannten Finanzlage tätigen. Darüber hinaus fordert die Finanzverwaltung eine zunehmende Digitalisierung der Geschäftsprozesse. So sind steuerpflichtige öffentliche Betriebe spätestens ab 2016 dazu verpflichtet, die Bilanzdaten elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. In München ist das neue System für die Bilanzierung bereits in den Produktivbetrieb gestartet.
Bereits in diesem Jahr ist das neue Vergaberecht der Europäischen Union in Kraft getreten. Die Vergabe muss sich nicht mehr nach dem niedrigsten Preis richten, sondern kann auch nach Umwelt- oder Sozialaspekten erfolgen.
Lesen Sie auch mehr über die Besonderheiten bei der Prüfung der öffentlichen Hand. Deren Handlungsfeld ist ein grundlegend anderes als das der meisten privatrechtlichen Gesellschaften.
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Markus Korherr
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