- 26. November 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Der Betriebsübergang ist ein kom­plexer und nicht selten ri­si­ko­reicher Vor­gang für alle Be­tei­lig­ten, bei dem eine Reihe recht­licher Fragen zu klären sind.

 
der Betriebsübergang ist ein komplexer und nicht selten risikoreicher Vorgang für alle Beteiligten. Gründe sind die vielschichtigen Konstellationen, die in der Praxis denkbar sind, sowie damit einhergehende rechtliche Fragen, die es zu klären gilt.
So sind im Vorfeld des Übergangs etwa bestehende Arbeitsverhältnisse zu prüfen, eine rechtssichere Unterrichtung der Arbeitnehmer ist vorzubereiten und häufig sind auch kollektiv- beziehungsweise gesellschaftsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Zu denken ist hier an die Rolle des Betriebsrats oder Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge. Während Betriebsvereinbarungen und Betriebsrat beim Erwerber bestehen bleiben, wenn das Unternehmen unverändert und vollständig übergeht, stellt sich bei Tarifverträgen die Frage, inwiefern diese fortgelten beziehungsweise abgelöst werden können.
Häufig ist der Betriebsübergang auch mit einer Umstrukturierung verbunden, weil der Erwerber beispielsweise einen Wechsel der Rechtsform anstrebt. Denkbar sind aber auch Fälle, bei denen das Ziel des Übergangs zugleich die Sanierung des erworbenen Unternehmens ist.
Wie auch immer, neben arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten gilt es stets, auch steuerrechtliche Fragen zu beantworten, sodass der Betriebsübergang ein ideales Betätigungsfeld für die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Rechtsanwalt ist.

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Markus Korherr

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