- 28. Januar 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Manager oder Unter­neh­mer sollten Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, um ihr pri­va­tes Ver­mö­gen vor dem Zu­griff von Drit­ten zu schützen.

die Haftungsrisiken in Verbindung mit einer unternehmerischen Tätigkeit haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Manager oder Unternehmer sollten daher Voraussetzungen schaffen, um ihr privates Vermögen vor dem Zugriff von Dritten, wie etwa Banken oder dem Finanzamt, zu schützen. Asset Protection – deutsch: Vermögensschutz – heißt hier das Zauberwort. Gemeint sind rechtlich zulässige Gestaltungsoptionen, die dem Ziel dienen, das private Vermögen auf Familienmitglieder, eine Stiftung oder einen Trust zu übertragen, um so den Zugriff potenzieller Gläubiger zu verhindern. Zur Abschottung des Privatvermögens von unternehmerischen Risiken kommen zum Beispiel Güterstandsschaukeln, Familiengesellschaften oder die Übertragung des Familienwohnheims in Betracht. Doch Vorsicht! Zeichnet sich bereits ein Haftungstatbestand ab, wie etwa die Insolvenznähe, können die skizzierten Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden. Grundvoraussetzung ist also, dass die Abschottung des Vermögens vollzogen wird, bevor sich ein künftiges Haftungsrisiko realisiert. Für den steuerlichen beziehungsweise rechtlichen Berater bietet Asset Protection in jedem Fall ein spannendes, vielschichtiges Betätigungsfeld. Tangiert sind das Erb- und Steuerrecht ebenso wie das Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Um Vermögensinhaber rechtzeitig zu unterstützen, bietet sich die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Steuerberater und Rechtsanwalt geradezu an.

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Markus Korherr

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