- 24. März 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Der BFH hat fest­ge­stellt, dass elek­tro­nische Kas­sen­sys­teme in nahe­zu be­lie­bi­ger Weise mani­pu­lier­bar sind und dass davon auch Ge­brauch ge­macht wird.

 
der Bundesfinanzhof hat jüngst festgestellt, dass elektronische Kassensysteme durch Umprogrammierung in nahezu beliebiger Weise manipulierbar sind und dass von derartigen Manipulationsmöglichkeiten durchaus Gebrauch gemacht wird. Seit dem stehen Bargeschäfte unter besonderer Beobachtung der Finanzverwaltung. Mängel in der Kassenführung werden deutlich strenger geahndet als früher. Spezialisierte Betriebsprüfer werten Registrierkassen und IT-Systeme mit immer raffinierteren Prüfmethoden aus. Die Kassenführung des Mandanten ist ein Gebiet mit vielen Fallstricken, und zwar gleichermaßen für den Mandanten wie auch für den steuerlichen Berater. Eine fehlerhafte Kassenführung kann zu strafrechtlichen Vorwürfen auch gegen den Berater (Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Mandanten) und zur eigenen Haftung des Steuerberaters für die hinterzogenen Steuern des Mandanten führen. Der Datenexport von Kasseneinzeldaten ist ab dem 1. Januar 2017 zwingend sicherzustellen. Dieser wird eine völlig neue Qualität in die steuerliche Außenprüfung von Bargeldbetrieben bringen. Eine Vielzahl von derzeit verwendeten elektronischen Kassen muss angepasst oder ausgetauscht werden. Was manche Berater nicht wissen:
Auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Kassenbuch Pflicht. In letzter Zeit mehren sich Vorschläge und Maßnahmen, die Bargeldnutzung zu begrenzen, einzuschränken oder ganz zu verbieten. In Deutschland fordert beispielsweise der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen eine Abschaffung der „großen Banknoten“ vorgeblich zur Einschränkung von Schattenwirtschaft, organisierter Kriminalität und Steuerhinterziehung. Die Deutsche Bundesbank beobachtet die Diskussion rund um das Bargeld und lehnt dessen Abschaffung ab.

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Markus Korherr

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