Änderungen im Vergütungsverzeichnis des RVG - 18. Dezember 2020

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Auf Grund des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 fallen höhere Gebühren bei der Abrechnung von Rechtsbehelfen an.

Am 01.01.2021 soll das neue Kostenrechtsänderungsgesetz in Kraft treten. Die Änderungen betreffen voraussichtlich die Werte der Tabelle zu § 13 RVG und die Gebühren im Vergütungsverzeichnis des RVG. Beide sollen um 10 Prozent angehoben werden. Die Änderungen betreffen sowohl Rechtsanwaltskanzleien als auch Steuerberatend tätige. Die Tabelle zu § 13 RVG ist seit der letzten Änderung der StBVV maßgeblich für:

  • die Abrechnung von Rechtsbehelfen nach § 40 StBVV (insbesondere Einsprüche) und
  • die Abrategebühr nach § 21 Abs. 2 StBVV.

Das RVG ist gemäß § 45 StBVV weiterhin anwendbar auf die Tätigkeiten von Steuerberatend tätigen in:

  • finanzgerichtlichen Verfahren,
  • Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit,
  • Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit,
  • Strafverfahren,
  • berufsgerichtlichen Verfahren,
  • Bußgeldverfahren,
  • Gnadensachen.

Auch § 44 und § 46 StBVV enthalten den Verweis auf die Anwendung des RVG.

Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 wurde am 18.12.2020 vom Bundesrat verabschiedet. Die Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung treten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Als Anwender von DATEV Eigenorganisation compact, classic oder comfort finden Sie alle erforderlichen Schritte für die Aktivierung der neuen RVG 2021 und weitere Informationen in folgenden Dokumenten:

Hintergrundinformationen zur Umsetzung des Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostRÄG) 2021 und Änderung des RVG, GKG und GNotKG in Anwalt classic 11.5 (DATEV-Programme 14.1) finden Anwender von Anwalt classic in folgendem Dokument:

Die 19. Auflage des Fachbuchs Vergütungsrecht 2021 sieht vor, zu verschiedenen Vergütungsrechtsregelungen praxisbezogene Hinweise zu geben. Damit sollen die anspruchsvollen Fragen des Steuerberatervergütungsrechts praxisgerechter und verständlicher aufbereitet werden.

Entsprechend den Bedürfnissen der Praxis werden in Form von Checklisten klare und übersichtliche Hinweise zur Anwendung einzelner Gebührenrechtsvorschriften gegeben. Dadurch kann auf bisheriges umfangreiches Druckwerk mit Begründungen zu Gebührenrechtsänderungen weitgehend verzichtet werden.

Mit dem Vergütungsrecht 2021 liegt Ihnen eine Ausgabe auf aktuellem Stand zur Abrechnung Ihrer steuer- und rechtsberatenden Tätigkeiten vor.