Substanzschäden - 15. November 2017

Kosten der Beseitigung abziehbar

Aufwendungen zur Be­sei­ti­gung eines Substanz­schadens sind sofort abziehbar.

Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein (BFH, IX-R-6/16).

Anders als die anschaffungsnahen Herstellungskosten, die der Absetzung für Abnutzung (AfA) unterliegen, sind die Kosten derartiger Instandsetzungsmaßnahmen ein sogenannter Erhaltungsaufwand und können steuerlich sofort abgezogen werden.

Foto: finevector, OstapenkoOlena / Getty Images