Bald auch mit DATEV-Software - 15. Mai 2023

Kommunale Abgabe – Wärmeversorgung

Ab Januar 2024 ermöglicht DATEV Kommunale Abgabe Wärmeversorgung die Abrechnung der Wärmelieferungen an Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen nach den Vorgaben der Fernwärmeverordnung (FFVAV).

Die Übergabe von Forderungen und Erlösen an das Rechnungswesen erfolgt dabei in einem automatisierten Prozess.

Mit der Software können abrechnungsrelevante Stamm- und Bewegungsdaten sowie Vorauszahlungs- und Abrechnungskorrekturen bearbeitet werden. Funktionen wie Zählerverwaltung, Zentrale Pflege der Bürgerdaten und Auswertungen und Statistiken zu Zählern und Verbräuchen sind nur ein Teil des gesamten Umfangs. Die Software wird auch als Cloud-Lösung angeboten und kann daher wahlweise aus dem Rechenzentrum genutzt werden.