Betriebsstättenverluste - 23. Juni 2017

Kein Abzug nach Unionsrecht

Ausgleichs­zahlungen – keine finale Betriebs­stätten­verluste

Bei einer entgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen an einer ausländischen Personengesellschaft kommt es mitunter zu Ausgleichszahlungen, die der Veräußerer an den Erwerber leistet, etwa wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft.

Sofern die Personengesellschaft über ausländische Betriebsstätten verfügt, die nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) nicht der inländischen Besteuerung unterliegen, kann der Veräußerer dann keinen inländischen Verlust geltend machen (BFH, I-R-2/15). Zudem führt die Ausgleichszahlung aufgrund ­einer geänderten Rechtsprechung des EuGH auch nicht zu einem nach Unionsrecht abziehbaren ­sogenannten finalen Verlust.