Mit der neuen Programmversion (Jahresprogrammversion ErbSt/SchenkSt 11/2024-2025 Version 10.0) können Sie Erbfälle und Schenkungen mit Stichtagen ab dem 01.11.2024 anlegen und bearbeiten.
Außerdem umgesetzt: Die elektronische Datenübermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen (ELSTER).
Hinweis: Die elektronische Datenübermittlung von Feststellungserklärungen für Grundbesitzwerte und von Feststellungserklärungen für Betriebe oder Anteile an Betrieben ist seitens der Finanzverwaltung noch nicht möglich. Die Feststellungserklärungen müssen daher weiterhin ausgedruckt und in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.
Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist eine elektronische Datenübermittlung noch nicht möglich. Berechnung und Formulardruck sind jedoch möglich.
Besonderheit: Alle Ergänzungslisten zur Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung werden elektronisch als Anhang zur Steuererklärung übermittelt. Dies ist erforderlich, da die ELSTER-Datenstruktur der Finanzverwaltung in vielen Fällen nicht ausreicht, um alle erforderlichen Angaben für eine vollständige und korrekte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung zu übermitteln.
Ausblick: Der elektronische Einspruch gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide wird derzeit pilotiert.
Die Datenübermittlung der Erklärung per ELSTER ist in der Pauschale DATEV E-Steuern enthalten.