Die Erzbergersche Finanzreform - 25. August 2016

Die Geburt des modernen Steuerberaters

Um den Staatsbankrott des Deutschen Reichs nach dem Ersten Weltkrieg abzuwenden, reformierte Reichs­finanz­minister Matthias Erzberger das staat­liche Finanz­system. Damit legte er nicht nur den Grund­stein für das heutige Steuer­wesen, sondern auch für den modernen Berufs­stand des Steuerberaters.

Gerechtigkeit im gesamten Steuerwesen zu schaffen ist mein oberstes Ziel“, sprach Reichs­finanz­minister Matthias Erzberger (1875–1921), als er etwas mehr als einen Monat im Amt war, im Juli 1919 vor der Nationalversammlung in Weimar. Der Hintergrund: Deutschland hatte nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mit einer kaum zu bewältigenden finanziellen Schuldenlast zu kämpfen. Reparationsverpflichtungen und Schulden aus Kriegsanleihen überstiegen den letzten Staatshaushalt in Friedenszeiten von 1913 um ein Hundertfaches. Ein Staatsbankrott kam für den Minister allerdings nicht infrage. Stattdessen erarbeitete er eine radikale Finanzreform, die dem Staat mehr Einnahmen garantieren sollte. Damit begründete er unser heutiges Steuersystem. Die Erzbergersche Reform erfolgte schrittweise zwischen Sommer 1919 und Frühjahr 1920. Zunächst brachte der Finanzminister 1919 zwei außerordentliche, einmalige und stark progressive Vermögensabgaben auf den Weg. Im März 1920 verabschiedete der Reichstag ein von Erzberger erarbeitetes Reichseinkommensteuergesetz sowie ein Körperschaftsteuer- und ein Kapital­er­trag­steuer­gesetz. Einkommen wurde fortan stark progressiv versteuert. Da der Staat wegen der hohen Schulden auf neue Einnahmen angewiesen war, ordnete Erzberger die Steuerquellen neu. Dazu verabschiedete der Reichstag ebenfalls noch im März 1920 das Landessteuergesetz. Es übertrug im Wesentlichen die finanzrechtlichen Kompetenzen der deutschen Einzelstaaten auf das Reich, das von nun an unter anderem direkten Zugriff auf die Steuerquellen besaß. Durch den Aufbau von Reichsfinanzbehörden – es existierten nun erstmals Finanzämter – festigte das Reich die neu gewonnene Finanzhoheit. Gewissermaßen als Entschädigung beteiligte es die Einzelstaaten an den Steuereinnahmen, so wie heute noch der Bund die Länder beteiligt. Die Steuern und Gesetze bedeuteten eine erhebliche Mehrbelastung für die Steuerpflichtigen, die zuvor von den uneinheitlichen und vergleichsweise niedrigen Steuern profitiert hatten. Waren es in den Einzelstaaten des Kaiserreichs zum Beispiel noch vier Prozent Einkommensteuer, so lag jetzt der Mindestsatz bei zehn Prozent, der Höchststeuersatz bei 60 Prozent.

Einführung einer fachgesetzlichen Berufsregelung

Mehr Steuern erzwangen eine Ausdehnung und Vertiefung der hauptberuflichen Steuerberatung.

Die Steuern wurden auf alle Einkommen eines Steuer­pflich­tigen angewendet. Bei der Er­fassung spielte es also keine Rolle mehr, ob es sich dabei etwa um Arbeits- oder Kapital­ein­kommen handelte. Des Weiteren wurde der direkte Lohn­steuer­abzug mit Be­rück­sich­ti­gung eines Frei­be­trags für Fami­lien­mit­glieder ein­ge­führt. Damals ein ab­so­lu­tes Novum, heute Stan­dard. Mehr Ver­wal­tung und mehr Steuern er­zwangen eine Aus­deh­nung und Ver­tie­fung der haupt­be­ruf­lichen Steuer­be­ratung. Eine höhere Steuerbelastung machte eine gute Steuerberatung umso wichtiger. 1919 wurde dazu eine fachgesetzliche Berufsregelung eingeführt. Hierin wurde geregelt, dass eine Person, die von einem Landesfinanzamt zur Berufsausübung zugelassen wurde, durch keine Steuerbehörde be­zie­hungs­weise kein Steuergericht zurückgewiesen werden konnte. Die amtliche Zulassung sollte un­ge­eig­nete Berater fernhalten und somit nur zuverlässige Personen für die be­ra­tungs­be­dürf­tige Be­völ­ke­rung be­reit­halten. Der Schlüssel zum Berufsrecht wurde hiermit den Finanzbehörden in die Hand gegeben, welche den Berufsstand der Steuer­berater auch in die Zukunft hinein sichern sollten. Diese Ansätze leben im heutigen Standesrecht weiter. Statt der Zulassung wird der Steuerberater heutzutage bestellt – allerdings immer noch von der Finanzverwaltung. Seit den Erz­ber­ger­schen Reformen existiert auch die Unter­schei­dung von Zulassungen höheren Grades (durch die Landes­fi­nanz­ämter) und einfachen Grades (durch die örtlichen Finanzämter), woraus sich in den 1960er-Jahren die Trennung der Berufsgruppen in Steuerberater und Steuer­be­voll­mäch­tigte entwickelte.

Wütende Winzer

Erzberger machte sich mit seiner Reform nicht nur Freunde. Er war eine Person, die polarisierte. Die politisch rechten Parteien feindeten ihn zudem stark wegen seiner Friedensvertragspolitik an. Die enorme Veränderung des Steuersystems und die daraus resultierende Mehrbelastung für die Bevölkerung war für seine Gegner ein gefundenes Fressen, um weiter gegen ihn zu schießen. Aus der Redewendung wurde schließlich grausame Realität: Mitglieder einer rechtsterroristischen Organisation erschossen ihn 1921 während eines Spaziergangs in Bad Griesbach im Schwarzwald. Nach dem Tod von Matthias Erzberger und Jahre nach der Reform gab es immer wieder Proteste gegen das Steuersystem, wie zum Beispiel der Bernkasteler Winzeraufstand von 1926. Die pfäl­zischen Winzer fühlten sich zu stark besteuert – der Steuersatz auf Wein war unter Erzberger stark erhöht worden – und durch die eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts ungerecht behandelt. Am 26. Februar 1926 stürmten sie das örtliche Finanzamt in Bernkastel und erreichten so die Abschaffung der verhassten Weinsteuer. Der Bernkasteler Winzeraufstand ist damit (bis heute) einer der wenigen Steuerproteste, der Erfolg hatte.

MEHR DAZU

www.bundesfinanzministerium.de

Holtfrerich, Carl-Ludwig: Rüstung, Reparationen und Sozialstaat. Die Modernisierung des Steuersystems im Ersten Weltkrieg und in der großen Inflation, in: Schulz, Uwe (Hg.): Mit dem Zehnten fing es an. Eine Kultur­geschichte der Steuer, München 1992, S. 200–208.

Horlemann, Heinz-Gerd: Steuerrecht. Eine Einführung für Weiterbildungs-Studiengänge, Reutlingen 2011.

Pausch, Alfons: Die Entwicklung zu den beiden freien Hauptberufen Steuerberater und Helfer in Steuersachen, in: Karl-Heinz

Mittelsteiner (Hg.): Illustrierte Geschichte des steuerberatenden Berufes, Augsburg 1999.

Pausch, Alfons/Pausch, Jutta: Kleine Weltgeschichte der Steuerberatung. Zehntberater – Buchsachverständige – Steuerratgeber, Köln 1990.

Pausch, Alfons/Pausch, Jutta: Kleine Weltgeschichte der Steuerzahler. Steueruntertanen – Steuerrebellen – Steuerbürger, Köln 1988.

Sahm, Reiner: Zum Teufel mit der Steuer! 5000 Jahre Steuern – ein langer Leidensweg der Menschheit, Wiesbaden 2012.

Zu den Autoren

IW
Irene Wallner

Neumann & Kamp,
Historische Projekte

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TB
Tobias Birken

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