Der Gemeine Pfennig - 23. Oktober 2017

Der frühe Versuch einer Steuerreform

Wir schreiben das Jahr 1495. Kolumbus entdeckt gerade Amerika und Europa schickt sich an, das finstere Mittelalter zu verlassen, um ein erleuchtetes Zeitalter voller Bürokratie und Steuern zu betreten.

In Deutschland beziehungsweise im Heiligen Römischen Reich versuchte der damalige König, ab 1508 dann Kaiser, Maximilian I., ein Reformpaket auf den Weg zu bringen, das eine neue, allgemeingültige und reichseinheitliche Steuer beinhaltete. Ihre Einführung stieß jedoch auf den Widerstand der Reichsstände, trotz aller monarchischen Rechte und zelebriertem Gottesgnadentum des Königs.
Maximilian I. stammte aus dem Hause Habsburg, jener Familie, aus deren Mitte über die Jahrhunderte fast ausnahmslos die römisch-deutschen Könige und Kaiser gewählt worden waren. Einer der Gründe für den Erfolg der Habsburger: Ihre Erblande grenzten im Osten an das Osmanische Reich und bildeten damit einen strategischen Puffer. Die Habsburger verteidigten gewissermaßen das Heilige Römische Reich an den östlichen Grenzen. Die Osmanen waren jedoch nur einer von vielen Rivalen: Spannungen mit Frankreich, Italien und Ungarn prägten die Herrschaft der Habsburger und lenkten ihre Politik. Um 1500 begann sich zudem die Kriegsführung zu verändern. Söldner und Kanonen ersetzten Ritter und Heere aus Vasallen, die aus Sicht des Herrschers zwar kostengünstig, aber eben nicht mehr auf der Höhe der Zeit waren. Söldner hingegen waren ausgebildete, erfahrene Krieger. Kanonen entwickelten sich zunehmend zu effektiven Kriegswaffen. Das Manko: Sie zerschossen geradezu das Kriegsbudget.
Maximilian I. benötigte also dringend Geld für zukünftige Kriege sowie für eine moderne Armee. Eigentlich finanzierte der mittelalterliche Herrscher derartige Kosten aus dem eigenen Besitz, sprich aus seinen Erbländern und den königlichen Reichsgütern. Hinzu kamen die Steuern, die die Reichsstädte an ihn zahlten. Bei den Steuern handelte es sich im Mittelalter wiederum vor allem um indirekte Steuern und Zölle. So wurden beispielsweise Bier und Wein besteuert und an wichtigen Verkehrswegen Brücken- oder Torzölle erhoben. Direkte Steuern kamen nur selten vor. Ausnahmen waren zum Beispiel Abgaben für die Hochzeit einer Fürstentochter oder einen Krieg. 1427 gab es etwa den Versuch, den Krieg gegen die Hussiten mit einer Reichssteuer zu finanzieren.
Der Finanzbedarf unter Maximilian I. war nun aber derart angewachsen, dass die bisherigen Einnahmequellen nicht mehr ausreichten. Um also Geld zu sammeln, erließ der Habsburger 1495 auf dem Wormser Reichstag gemeinsam mit anderen Gesetzen eine neue Steuer, den sogenannten Gemeinen Pfennig. „Gemein“ war diese Steuer deshalb, weil sie die Allgemeinheit, sprich alle Personen ab 15 Jahren betreffen sollte. Der Gemeine Pfennig unterschied sich in dieser Hinsicht von früheren Steuern, denn jeder musste ihn – zumindest theoretisch – zahlen, unabhängig von Stand, Geschlecht oder Beruf. Entscheidend war die Zugehörigkeit zum Heiligen Römischen Reich, das sich damals von Lothringen über die habsburgischen Niederlande bis zu den preußischen Gebieten des Deutschordens im Osten erstreckte. Das war insofern bemerkenswert, da die Erhebung einer allgemeinen Steuer in dem in viele Einzelstaaten zersplitterten Reich bis dahin kaum durchführbar erschien.
Der Gemeine Pfennig war als eine Kombination aus direkter Kopf- und Vermögenssteuer angelegt. Verallgemeinert kann man sagen, dass die ärmeren Menschen, und das waren gut 90 Prozent der Reichsbewohner, die Kopfsteuer zahlen mussten. Für die Wohlhabenderen galt die Vermögenssteuer. Ein weiterer Unterschied: Die neue Steuer traf vor allem die Geringverdiener, während sie für wohlhabende Bürger weniger Belastung bedeutete. So musste man bei einem Vermögen ab 500 Gulden einen halben Gulden zahlen, ab 1.000 einen, das heißt 0,1 Prozent. In Relation zu den gewöhnlichen Steuern, deren Höhe zwischen 0,3 bis ein Prozent schwankte, und den außerordentlichen Steuern (bis zu zehn Prozent des Vermögens) kann man den Gemeinen Pfennig als wohlwollende Abgabe bezeichnen.
Nichtsdestotrotz scheiterte Maximilian I. mit seiner Steuer. Das Problem: Er musste für die Einführung des Gemeinen Pfennigs einen Kompromiss mit den Reichsständen schließen. Denn im Gegensatz zu vielen seiner Nachbarn in Europa setzte sich im Heiligen Römischen Reich nicht das Prinzip der Erbmonarchie durch. Stattdessen entschieden die Reichsstände über die Ernennung zum König beziehungsweise Kaiser. Größere Entscheidungen, und dazu gehörte die Steuererhebung, mussten daher nach der Wahl im Konsens mit den Ständen erfolgen. Hinsichtlich der Einführung des Gemeinen Pfennigs kamen sie Maximilian entgegen, allerdings nicht bei der von ihm favorisierten Dauer von zehn bis zwölf Jahren. „Die nächsten vier Jahre und nicht länger“ wurde entschieden, und dabei blieb es. Weiterer Widerstand schlug Maximilian I. beim Aufbau einer zentralen Steuerverwaltung entgegen. Die Stände wollten weder ihre alten Privilegien der Steuererhebung aufgeben, noch waren sie bereit, auf die damit verbundene Kontrolle zu verzichten. Da eine zentrale Finanzverwaltung fehlte, existierte keine wirkliche Sanktionsmöglichkeit für den König. Es ist daher kaum verwunderlich, dass nach Bewilligung des Gemeinen Pfennigs die Gelder nur zögerlich flossen – oder gar nicht. Einige Fürsten, wie etwa der Herzog von Bayern Albrecht IV., verweigerten sich, den Gemeinen Pfennig zu entrichten.
Der Gemeine Pfennig war letztlich ein früher Versuch, Steuern entsprechend den individuellen Lebensverhältnissen zu erheben. Was die Umsetzung betrifft, war er ein Fehlschlag.

MEHR DAZU

Gotthard, Axel: Das Alte Reich. 1495–1806, Darmstadt 2013.

Schmid, Peter: Der gemeine Pfennig von 1495. Vorgeschichte und Entstehung, verfassungsgeschichtliche, politische und finanzielle Bedeutung, Göttingen 1989.

Zeumer, Karl: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit, aus dem Frühneuhochdeutschen übertragen von Ralph Glücksmann, Tübingen 1913. 1999, Sp. 1213–1214.

Welt im Wandel

Noch bis zum 12. November zeigt das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg die Sonderausstellung „Luther, Kolumbus und die Folgen – Welt im Wandel“.

Die Ausstellung wird von DATEV gefördet.

Mehr unter: weltimwandel.gnm.de

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TB
Tobias Birken

Neumann & Kamp Historische Projekte

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