Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
Gesellschafter können künftig leichter als bisher aus Personengesellschaften ausscheiden, und zwar gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven. Die gewinnneutrale Realteilung liegt in allen Fällen der Sachwertabfindung des scheidenden Gesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet (BFH, IV-R-11/15, IV-R-31/14).
So wird eine Buchwertfortführung auch dann ermöglicht, wenn der ausscheidende Gesellschafter lediglich Einzelwirtschaftsgüter ohne Teilbetriebseigenschaft erhält. Mit seiner Entscheidung wendet sich der BFH ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.