Gehaltsextras - 28. April 2023

Beratungsanlass Deutschland-Ticket

Als Steuerberater sind Sie der Experte für alles rund um Lohn. Nutzen Sie diesen Vorteil und erschließen Sie neue Tätigkeitsfelder – Ihre Mandanten freuen sich über Tipps zur Entgeltoptimierung.

Mitarbeiterbindung. In Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels besonders wichtig. Denn inzwischen geht es nicht mehr nur darum, neue Talente zu gewinnen, auch vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen gehalten und motiviert werden. Natürlich muss dabei das Rundumpaket stimmen: Unternehmenskultur, Karrieremöglichkeiten und Work-Life-Balance. Nach wie vor ist allerdings eine geschickte Gehaltsgestaltung das A und O. Das kennen Sie aus Ihrer Kanzlei, und auch in den Unternehmen Ihrer Mandanten ist das nicht anders. Bei viele Unternehmen kommen nun jedoch die hohen Energiepreise oder die Rohstoffknappheit hinzu. Sie können sich höhere Personalkosten oft nicht mehr leisten. Entgeltoptimierung ist hier das Zauberwort. Während der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten senken kann, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höhere Nettozahlungen.

Professionelle Gehaltsberatung

Hier kommen Sie als Lohnexperte ins Spiel: Nutzen Sie die Abrechnung der Löhne und Gehälter als Beratungsanlass und zeigen Sie Ihre Expertise als Lohngestalter. Denn von Gehaltsextras wie Arbeitskleidung, Verpflegungspauschalen und einem Jobticket haben Ihre Mandanten sicher schon gehört. Viele scheuen sich jedoch aufgrund der komplizierten gesetzlichen und steuerlichen Regeln, selbst in die Umsetzung zu gehen. Ein aktueller Anlass ist beispielsweise das neue Deutschland-Ticket der Bundesregierung, dessen Vorverkauf am 3. April gestartet ist und mit dem ab 1. Mai das ganze Bundesgebiet bereist werden kann. Sie können Ihre Mandantinnen und Mandanten nun dahingehend beraten, wie das sogenannte 49-Euro-Ticket als Jobticket für Ihre Angestellten fungieren kann.

Was ist das Deutschland-Ticket?

Mit dem Deutschland-Ticket kann ab 1. Mai 2023 ganz Deutschland für den Einführungspreis von 49,00 Euro im Monat im Nahverkehr bereist werden. Dazu gehört der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie die Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse. Eine genaue Aufstellung finden Sie bei der Deutschen Bahn. Die Hälfte der Mehrkosten, die den Bundesländern durch das Ticket entstehen, trägt der Bund. Er beteiligt sich bis 2025 jährlich mit 1,5 Milliarden. Danach ist ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant, um das Deutschland-Ticket dauerhaft zu sichern.

Hintergrund des Deutschland-Tickets

Mit dem Deutschlandticket knüpfen die Deutsche Bahn und die Bundesregierung an das 9-Euro-Ticket aus dem letzten Jahr an. Mit diesem konnten Reisende in den Monaten Juni, Juli und August 2022 für nur 9 Euro monatlich deutschlandweit alle Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr nutzen. Das 9-Euro-Ticket entstand als Teil des Energie-Entlastungspaketes. Es sollte die Bürgerinnen und Bürger auf Grund der gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität finanziell entlastet. Außerdem sollte es als Anreiz dienen, auf die umweltschonenderen öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen und damit Kraftstoffe einzusparen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen berichtete in seiner Abschlussbilanz, dass das Ticket 52 Millionen Mal verkauft wurde. Hinzu kamen noch circa 10 Millionen Reisende, deren bisherige Abos automatisch auf das vergünstigte Ticket umgestellt wurden.

So funktioniert das Deutschland-Ticket

Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als digitales Ticket auf dem Smartphone oder als Chipkarte im monatlich kündbaren Abo anzubieten. Für den Übergang wird bis Ende 2023 auch noch ein Papierticket mit QR-Code ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt über die Vertriebskanäle der deutschen Bahn, wie www.bahn.de oder der App Bahn-Navigator sowie der regionalen Anbieter. Wer bereits ein Jahresabo besitzt, wird im Regelfall von seinem Vertragsanbieter informiert und auf das Deutschland-Ticket umgestellt.

Die wichtigsten Informationen in Kürze

  • Das Deutschland-Ticket gilt für eine Person und ist nicht übertragbar. Es ist personalisiert und ausschließlich mit Namenseintrag und einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  • Das Deutschland-Ticket gibt es ausschließlich für die 2. Klasse.
  • Das Ticket berechtigt zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehrs wie Nahverkehrszüge, RE, RB und S-Bahnen sowie mit Straßenbahnen, U-Bahnen und Bussen. In einigen Städten können auch Fähren genutzt werden.
  • Kinder unter 6 Jahre fahren prinzipiell kostenfrei. Danach benötigen sie ein eigenes Ticket, wie beispielsweise das Deutschland-Ticket.
  • Auch entgeltpflichtige Hunde können nicht kostenlos mitgenommen werden. Sie benötigen ein eigenes Ticket.
  • Für die Fahrradmitnahme gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen. Wenn auf der tatsächlich genutzten Strecke Fahrräder kostenfrei mitgenommen werden dürfen, ist das auch mit dem Deutschland-Ticket möglich. Wenn eine Fahrradkarte für ein Tarifgebiet erforderlich ist, gilt das auch für Fahrten mit dem Deutschland-Ticket.

Das Abonnement des Deutschland-Tickets verlängert sich jeweils zum Monatsanfang und kann bis zum 10. jedes Kalendermonats beispielsweise über das Abo-Portal gekündigt werden.

Das Deutschland-Ticket als Jobticket

Als Jobticket bezeichnet man eine Monats- oder Jahresfahrkarte, die Arbeitgeber üblicherweise bei einem regionalen Verkehrsbetrieb erwerben und vergünstigt oder kostenlos an ihre Mitarbeiter weitergeben. Der Ticketpreis kann dabei über unterschiedliche Möglichkeiten vom Arbeitgeber bezuschusst oder finanziert werden. Auch das Deutschland-Ticket kann als Jobticket genutzt werden. Es ist bundesweit zu einheitlichen Konditionen erhältlich. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis pro Monat und Ticket bezuschusst, kann es bis einschließlich 31. Dezember 2024 mit zusätzlich 5 Prozent Rabatt ausgegeben werden. Damit sparen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 30 Prozent und müssten statt 49,00 Euro nur noch 34,30 Euro bezahlen. Natürlich steht es den Arbeitgebern frei, einen höheren Zuschuss zu zahlen. Das motiviert nicht nur zur Nutzung der ÖPNV und der SPNV, es unterstützt die Mitarbeiter auch finanziell in Zeiten von gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität. Ein attraktives Plus zum Gehalt.

Jobtickets und die Lohnsteuer

Das Jobticket als Sachbezug

Entsprechend § 3 Nr. 15 EStG können Arbeitgeberleistungen seit dem 1.Januar 2019 in Form von Barzuschüssen oder bei Gewährung eines Jobtickets (Sachbezug) für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr lohnsteuerfrei bleiben. Dazu muss der Arbeitgeber einen Zuschuss beispielsweise zum Deutschland-Ticket geben. Für Gehaltsumwandlungen gilt dagegen keine Steuerbefreiung. Wenn sich Arbeitgeber für die Ausgabe eines Jobtickets entschließen, wenden sie sich zwecks Voraussetzungen und Konditionen an ihren Verkehrsbund. Oft besteht beispielsweise eine Mindestabnahmemenge für die Abonnements. Als Lohngestalter können Sie dann bezüglich der Freigrenzen sowie der Bescheinigungspflicht beraten. In diesem Fall müssen die Summe der steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüsse in der Jahreslohnsteuerbescheinigung ihrer Arbeitnehmer gesondert ausgewiesen werden. In der persönlichen Einkommenssteuererklärung der Arbeitnehmer verringert sich dann die Entfernungspauschale in Höhe des gewährten steuerfreien Zuschusses.

Barzuschuss zum Jobticket

Eine weitere Lösung wäre es, wenn die Arbeitnehmer das Deutschland-Ticket selbst zum vollen Preis kaufen und die Rechnung im Anschluss dem Arbeitgeber vorlegen. Dieser kann dann einen Barzuschuss geben, der auch lohnsteuerfrei ist. Im Gegensatz zur Finanzierung des Jobtickets als Sachbezug müssen die Arbeitnehmer in diesem Fall einen monatlichen Nachweis beim Arbeitgeber erbringen, dass sie das Ticket verlängert haben. Die Summe dieser steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse müssen gesondert in der Jahreslohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung wird dieser Betrag dem Arbeitnehmer auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Jobticket und Gehaltsumwandlung

Nach § 3 Nr. 15 EStG sind Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitsgebers dann für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Das ist bei einer Gehaltsumwandlung nicht der Fall. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch die Umwandlung des Gehalts vereinbart, können sie diese in die allgemeine monatliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge fallen lassen. Dann bleibt auch sie lohnsteuerfrei. Allerdings muss der Arbeitgeber hier ein Auge auf Monate haben, in denen die Freigrenze bereits ausgereizt wird, beispielsweise in der Weihnachtszeit.

Los geht’s als Lohngestalter

Sie sehen, das Deutschland-Ticket bietet einen wertvollen Beratungsanlass für Ihre Mandanten und Sie. Wenn Sie mehr zum Thema Gehaltsberatung und Mitarbeiterbindung erfahren möchten, haben wir Software-Lösungen, Schulungen und Fachliteratur für Sie auf www.datev.de gebündelt. Dort erhalten Sie auch Informationen rund um das Deutschland-Ticket, Gehaltsextras, Fahrtkostenzuschüsse und Firmenräder: