Einkommensteuer - 23. August 2018

Anschaffungs­nahe Her­stel­­l­ungs­kosten

Un­ver­mu­tete Auf­wen­dun­gen für Re­no­vie­rungs­maß­nahmen führen zu an­schaf­fungs­nahen Her­stel­lungs­kosten.

Unvermutete Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen, die lediglich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, die aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind, führen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München (BFH, IX-R-41/17) unter den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Das gilt auch, wenn im Rahmen einer solchen Renovierung verdeckte, also dem Steuerpflichtigen im Zuge der Anschaffung verborgen gebliebene, jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandene Mängel behoben werden.

Fotos: tarras79 / Getty Images