Einkommensteuer - 23. August 2018

Afa-Wechsel ausgeschlossen

Degressive Gebäude-AfA ist für die Dauer der Abschreibung bindend.

Wer die degressive Gebäude-AfA in Anspruch genommen hat, kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen. Die bewusste Entscheidung des Steuerpflichtigen für die Wahl der degressiven AfA sei für die Dauer der Abschreibung bindend (BFH, ­IX R 33/16).

Aufgrund der degressiven Ausgestaltung wäre es für die Steuerpflichtigen vorteilhaft, zunächst die degressive AfA in Anspruch zu nehmen und später auf die lineare AfA von zum Beispiel drei Prozent für Gebäude überzugehen, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG).

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