Selbst­anzeige - 6. Dezember 2018

Ablaufhemmung nach Erstattung

Ab­lauf­hem­mung erst nach Er­stat­tung einer Selbst­an­zeige.

Die einjährige Verlängerung der Fest­set­zungs­frist nach Abgabe einer Selbstanzeige schließt eine weiter gehende Verlängerung der Fest­setzungsfrist bei Steuer­hin­ter­zie­hun­gen nicht aus, wenn die Steuer­fahn­dung noch vor dem Ablauf der zehnjährigen Festsetzungsfrist für Steuerhinterziehungen mit Ermittlungen beginnt und die spätere Steuer­fest­set­zung für die nacherklärten Be­steue­rungs­grund­lagen auf den Ermittlungen der Steuer­fahn­dung beruht.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, VIII-R-9/16) setzt dies aber voraus, dass diese Er­mitt­lungs­hand­lungen konkret der Über­prü­fung der nach­er­klär­ten Be­steue­rungs­grund­lagen dienen.

Fotos: andegro4ka, Juffin / Getty Images