Rechnungslegung - 18. Oktober 2018

Abgrenzung zwischen Steuer- und Bilanzgewinn

Keine Begrenzung der Bilanz­än­de­rung auf die sich aus der Steuerbilanz ergebende Gewinn­än­de­rung

Unter dem Begriff Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 2 S. 2 EStG ist der steuerliche Gewinn und nicht der Bilanzgewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG zu verstehen, sodass § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eine Bilanzänderung in Höhe der aus der Bilanzberichtigung resultierenden steuerlichen Gewinnauswirkung und nicht lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz ergebenden Gewinnänderung erlaubt (FG Berlin-Brandenburg, 8-K-8009/16). Der Anspruch auf Investitionszulage entsteht mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Investition vorgenommen worden ist.

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