Verzichtet ein gesetzlicher Erbe auf seinen Pflichtteilsanspruch, entscheidet der Verzichtszeitpunkt
Verzichtet ein gesetzlicher Erbe gegen eine Abfindung, die von seinen Geschwistern zu zahlen ist, auf seinen Pflichtteilsanspruch, wird künftig danach unterschieden, ob dieser Verzicht bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod des Erblassers vereinbart wird.
Wie der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat (BFH, II-R-25/15), unterliegt der Verzicht zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers nunmehr der Steuerklasse II; die für den Steuerpflichtigen günstigere Steuerklasse I ist nur noch bei einem Verzicht nach dem Tod des Erblassers anzuwenden.
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