Neues Branchenpaket für Vereine, Stiftungen und gGmbHs - 19. April 2023

Von Anfang an dabei

DATEV unterstützt Kanzleien bei der steuerlichen Beratung von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs mit einem neuen Branchenpaket auf Basis des Kontenrahmens SKR42. Bei der Entwicklung und Pilotierung setzte DATEV auf die Hilfe erfahrener Mitglieder.

Gemeinnützige Körperschaften unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier kommt das neue Branchenpaket für Vereine, Stiftungen und gGmbHs auf Basis des SKR42 ins Spiel. Es berücksichtigt die besonderen Anforderungen der Branche und unterstützt Kanzleien bei der Beratung.

Bei der Pilotierung nutzt DATEV die Unterstützung der Mitglieder; sind diese doch die Experten, die die steuerliche Praxis am besten kennen und anschließend mit den DATEV-Lösungen arbeiten. So auch Steuerberater Steffen Werner, von der Steuerberatungsgesellschaft Czeczatka, Werner & Partner, der bei der Pilotierung des SKR42 eine wertvolle Hilfe war.

Die Branche kennen und mögen

Steffen Werner liegt die Branche Vereine und gemeinnützige Organisationen am Herzen. Sie ist breit gefächert und finanziell schlecht bestellt, sagt er, sei es um sie nicht, jedenfalls nicht pauschal. Einzig der Nachwuchs der Jugend ist flächendeckend rückläufig. Aber wer nur an einen kleinen umsatzschwachen Taubenzuchtverein denkt, der kennt oder sieht nicht das gesamte Potenzial der Branche. Deutschland zählt laut Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. ca. 620.000 Vereine mit 2,3 Millionen versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und einer Bruttowertschöpfung von 4,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ein sich lohnendes Geschäftsfeld, nicht nur in finanzieller Hinsicht.

Wenn Steffen Werner von der Teddy-Klinik erzählt, in der die „kranken“ Kuscheltiere der Kinder von angehenden Ärzten untersucht werden, um den Kindern die Angst vor dem Arztbesuch zu nehmen, dann merkt man schnell, es sind solche Erfahrungen, die die Beratungsarbeit für ihn so wertvoll machen.

Hinsichtlich der steuerlichen Beratung rät er allerdings branchenunerfahrenen Berufskolleginnen und -kollegen dringend davon ab, „einfach mal loszulegen, die Steuererklärung zu machen und zu sehen, was dann rauskommt.“ Steffen Werner ist zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) und empfiehlt jedem, der mit dem Gedanken spielt, in diese Branche einzusteigen, sich intensiv damit auseinanderzusetzen. „Ohne eine spezielle Fortbildung, sollte man sich nicht an einen Verein wagen. Es gibt Besonderheiten in der Buchhaltung und Kostenstellenrechnung, die man kennen muss“, betont Werner.

DATEV-Lösung durch eigenes Engagement verbessern

Steffen Werner ist es wichtig, DATEV-Lösungen mitzugestalten – und zwar von Anfang an. Er war sogar schon vor der Pilotierung des neuen SKR42 mit dabei, hat mit DATEV-Programmierern gesprochen, hat erklärt, wo die Anforderungsprofile liegen und was rechtlich berücksichtigt werden sollte.

Die bisherige Lösung auf Basis des SKR49, sagt Steffen Werner, „konnte selbst für einen noch so fachlich fundierten Buchhalter das Arbeiten ’speziell‘ machen, allein schon deshalb, weil ungewöhnlicherweise brutto gebucht werden musste.“

Der neue Kontenrahmen ist angelehnt an den SKR04 – damit buchen Kanzleien im vertrauten Standard. Außerdem ist der neue Kontenrahmen um generelle gemeinnützigkeitsrechtliche Konten ergänzt und somit auf alle gemeinnützigen Körperschaften anwendbar. Zudem bietet das neue Branchenpaket viele unterjährige Auswertungsmöglichkeiten und Berichte im Programm DATEV Kostenrechnung classic.

Aus seiner Sicht hat sich der neue SKR42 wesentlich verbessert gegenüber der alten Lösung. Er beschreibt es am Beispiel eines Mehrspartenvereins, der neben der Sparte Fußball noch einen Jugendbereich unterhält, ein Jahresfest und eine Karnevalsveranstaltung abhält. „Diese verschiedenen Segmente müssen aus gemeinnützlichkeitsrechtlicher Sicht alle extra abgerechnet werden, um sie dann in ein Gesamtwerk zu bringen. Und diese Extra-Abrechnung lässt sich jetzt sehr schön in den Kostenstellen darstellen“, erklärt Steffen Werner weiter.

SKR42 und Unternehmen online

Mit dem SKR42 allein ist es natürlich nicht getan, um Vereinsmandate effizient zu betreuen. Daher nutzt die Kanzlei Czeczatka, Werner & Partner zusätzlich DATEV Unternehmen online. Steffen Werner ist, was den Einsatz dieses Programms angeht, selbst etwas überrascht: „Unternehmen online ist eigentlich überhaupt nicht für Vereine geschaffen, aber phänomenal für sie. Das ist die optimale Vereins-Verwaltungsplattform.“ Das gilt nicht pauschal und für jeden Kleinstverein, aber ab einer gewissen Größenordnung der Vereine ist die Kanzlei nicht umhingekommen, Unternehmen online zu verwenden. Beispielsweise für Vereine, die mehrere Sparten und Geschäftstätigkeit innehaben, die nicht nur im ideellen Bereich tätig sind, sondern in allen vier Vermögensbereichen.

Die Rechteverwaltung, das elektronische Banking und die Archivierungsmöglichkeiten, sind für Steffen Werner die ausschlaggebenden Kriterien, warum die DATEV-Software sich auch für Vereinsmandate eignet. „Wo ist denn früher in den Vereinen etwas archiviert worden? Gerade bei der personellen Nachfolge ist das ein Problem. Wo die Unterlagen sind, weiß dann oft kein Mensch mehr. Mit Unternehmen online sind sie sicher bei DATEV. Jetzt darf im Vorstand ohne Probleme auch mal ein Nachfolger kommen. Klasse, oder?“, erzählt Steffen Werner.

Ein Branchenpaket zum Weiterempfehlen

Steffen Werner freut sich, wenn andere Vereine ihn auf DATEV Unternehmen online ansprechen und Interesse an der Lösung bekunden. Berührungsängste gibt es wenig. „Die, die interessiert sind an DATEV Unternehmen online, können innerhalb von zwei Stunden sicher damit umgehen“, sagt er und ist auch optimistisch hinsichtlich des neuen Branchenpakets, das DATEV Anfang des Jahres freigegeben hat. Anwender der bisherigen Lösung haben bis einschließlich Ende des Wirtschaftsjahres 2024 Zeit umzusteigen. Steffen Werner ist zuversichtlich, „dass DATEV bis zum Ende des Umstellungskorridors die neue Lösung um wichtige Programmfunktionen erweitern wird, damit wir mit der Lösung noch besser arbeiten können.“

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Um das neue Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR42) weiter zu optimieren, plant DATEV, dieses Jahr weiter funktional anzupassen und zu ergänzen.