EU-Recht - 17. März 2023

Gesetz über digitale Märkte wirksam auf große digitale Plattformen anwenden

BMWK, Pressemitteilung vom 16.03.2023

BMWK übergibt der EU-Kommission konkrete Vorschläge

Am 15.03.2023 hat Staatssekretär Sven Giegold dem Generaldirektor Olivier Guersent ein entsprechendes Prioritätenpapier übergeben.

Staatssekretär Sven Giegold: „Fairer Wettbewerb auf digitalen Märkten und zwischen digitalen und traditionellen Geschäftsmodellen sind eine Priorität des BMWK. Mit dem Digital Markets Act treten jetzt zentrale neue Regeln für faire digitale Märkte in Kraft, für die sich die Bundesregierung auf EU-Ebene sehr eingesetzt hat. Diese Regeln müssen jetzt aber zügig und effizient durchgesetzt werden. Wir sind der Meinung, dass sich die EU-Kommission als zuständige Behörde bei der Durchsetzung auf besonders häufige oder besonders schwerwiegende Verstöße konzentrieren sollte, damit möglichst schnell kleine und große Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren können.“

Der „Digital Markets Act“ (DMA) trat im Herbst 2022 in Kraft. Mit dem DMA hat sich die Europäische Union auf strenge Wettbewerbsregeln für die großen Plattformen auf digitalen Märkten geeinigt.

Damit die neuen Regeln ihre volle Wirkung entfalten können, hat BMWK Unternehmen und Zivilgesellschaft um Stellungnahmen gebeten, welche Verhaltensweisen großer digitaler Akteure die EU-Kommission vorrangig mit dem DMA adressieren sollte.

Staatssekretär Sven Giegold: „Wir danken allen, die sich mit Stellungnahmen an unserem Aufruf beteiligt haben und wollen die EU-Kommission nun dabei unterstützen, von den Möglichkeiten des DMA schnell und zielgerichtet Gebrauch zu machen.“

Der DMA enthält Vorschriften und einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen, sog. Gatekeeper. Ab Mai 2023 findet die Benennung der Gatekeeper durch die EU-Kommission statt. Sie überwacht auch die Einhaltung der Verpflichtungen.

Das Prioritätenpapier benennt die wichtigsten Gatekeeper und identifiziert in drei Kategorien besonders wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen, die insbesondere für Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie KMU nachteilig sind:

  • faire Vertragsbedingungen
  • freie Auswahlmöglichkeiten
  • wettbewerbsschädliche Nutzung von Daten.

Quelle: BMWK