Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - 28. Dezember 2022

Neu ab 2023: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zum 1.1.2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.

Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit auch DATEV, den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.

In diesem Zusammenhang hat der DATEV-Vorstand am 13.12.2022 eine Grundsatzerklärung verabschiedet.

Hierin verpflichtet sich DATEV, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der globalen Lieferkette zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen. Gleichzeitig können Betroffene entsprechende Verletzungen bei DATEV anzeigen und Abhilfe fordern.

Die Menschenrechtsstrategie des Vorstands ist auch Gegenstand der ebenfalls am 13.12.2022 in der Vorstandssitzung verabschiedeten Neufassung des Code of Business Conduct.

Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt können Sie unter Unternehmensführung & Compliance nachlesen.